Die Linke treibt Vorstoß für Ausländerwahlrecht in Deutschland voran

Die Linke treibt Vorstoß für Ausländerwahlrecht in Deutschland voran
Vorstoß fürs Ausländerwahlrecht

Die Bundestagsfraktion Die Linke bringt einen Antrag ein, der das Wahlrecht für Ausländer nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ausweiten soll. Der Vorstoß greift in eine verfassungsrechtlich hoch umstrittene Frage ein, weil das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene bislang an die deutsche Staatsbürgerschaft bindet.

Höhepunkte

  • Die Linksfraktion beantragt, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das Wahlrecht für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu gewähren.
  • Eine Umsetzung würde eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern, da das Bundesverfassungsgericht 1990 das Wahlrecht auf Deutsche beschränkte.
  • Die Zahl der Menschen ohne deutschen Pass ist laut Die Linke von 5,5 Millionen 1990 auf über 14 Millionen gestiegen, darunter etwa fünf Millionen EU-Bürger.

Vorstoß mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden

BILD.de berichtet, dass die Linksfraktion im Bundestag allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das Wahlrecht einräumen will. Nach dem Antrag soll die Regelung für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen gelten und damit den Kreis der Wahlberechtigten deutlich erweitern.

Die Fraktion begründet den Vorstoß damit, dass Millionen eingewanderte Menschen in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, ohne politischen Einfluss auf die sie betreffenden Entscheidungen zu haben. Sie verweist zudem darauf, dass die ausländische Wohnbevölkerung im Durchschnitt seit 15 Jahren in Deutschland lebt, ohne wählen zu dürfen.

Rechtlich stößt der Antrag jedoch auf erhebliche Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1990, dass das Wahlrecht nach dem Grundgesetz grundsätzlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten ist, weil alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe und damit das deutsche Staatsvolk gemeint sei.

Politische und demografische Bedeutung des Antrags

Ein einfacher Bundestagsantrag dürfte nach dieser Rechtsprechung kaum ausreichen, um die Rechtslage zu verändern. Für eine tatsächliche Öffnung des Wahlrechts wäre vielmehr eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erfordern würde.

Die Linke hält die bisherige Auslegung für überholt und verweist darauf, dass der Grundsatz bereits 1992 mit dem kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger eingeschränkt worden sei. Nach Angaben der Partei lebten 1990 rund 5,5 Millionen Menschen ohne deutschen Pass in Deutschland, inzwischen seien es mehr als 14 Millionen, darunter etwa fünf Millionen EU-Bürger.

Damit zielt der Antrag auch auf eine breitere Debatte über politische Teilhabe, Integration und die Repräsentation eines wachsenden Teils der Bevölkerung. Ob daraus eine verfassungsändernde Mehrheit entstehen kann, bleibt im Bundestag und im Bundesrat offen.

In unserem früheren Beitrag zum Streit um AfD-Auftritte bei Schuldiskussionen in Berlin-Neukölln haben wir erläutert, wie SPD, Grüne und Linke gemeinsame Bühnen mit der AfD ablehnen, während die CDU den offenen Austausch auch bei AfD-Beteiligung befürwortet. Zudem haben wir die zusätzliche Brisanz des Wahlkampfs durch die erstmals wahlberechtigten 16-Jährigen in Berlin sowie innerparteiliche Kontroversen rund um den Linke-Kandidaten Ahmed Abed beleuchtet.

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