AfD-Fraktion will Disziplinarrecht für Bundesbeamte wieder auf Gerichte verlagern
Die AfD-Fraktion bringt im Bundestag einen Gesetzentwurf ein, der die seit April 2024 geltende Neuordnung des Disziplinarrechts für Bundesbeamte rückgängig machen soll. Damit zielt die Initiative auf eine Rückkehr zu gerichtlichen Entscheidungen bei besonders schweren Disziplinarmaßnahmen und begründet dies mit dem Schutz vor politisch motivierter Verfolgung.
Höhepunkte
- AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Rückkehr zum Disziplinarrecht vor April 2024 vor, um Beamte vor politischer Verfolgung zu schützen.
- Aktuelles Disziplinarrecht ermöglicht ab 1. April 2024, schwerste Maßnahmen wie Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Behörden statt Gerichte zu verhängen.
- Betroffene Beamte tragen nach geltendem Recht finanzielle Risiken, da sie fortgezahlte Bezüge bei endgültiger Entfernung aus dem Dienstverhältnis eventuell zurückzahlen müssen.
Gesetzentwurf zur Rückkehr zum früheren Verfahren
Wie der Deutsche Bundestag in einer hib-Mitteilung berichtet, legt die AfD-Fraktion einen Entwurf „zum Schutz der Bundesbeamten vor politischer Verfolgung und zur Stärkung des Rechtsschutzes gegen den Dienstherrn“ vor. Nach Darstellung der Fraktion eröffnet das geltende Recht, das am 1. April 2024 in Kraft tritt, die Möglichkeit, das Disziplinarrecht in bestimmten politischen Konstellationen gegen missliebige Beamte einzusetzen.In der Vorlage heißt es, dass nach Paragraf 34 des Bundesdisziplinargesetzes in der aktuellen Fassung selbst die schwersten Disziplinarmaßnahmen, also die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehalts, per Disziplinarverfügung des Dienstherrn möglich sind. Nach der früheren Rechtslage musste der Dienstherr in diesen Fällen eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, das eigenständig über Pflichtverletzung und Verhältnismäßigkeit entschied.
Folgen für Rechtsschutz und Beamte
Nach Auffassung der Fraktion werden mit der heutigen Rechtslage alle Disziplinarmaßnahmen zunächst auf behördlicher Ebene ausgesprochen. Betroffene Beamte müssen demnach erst Widerspruch gegen die Verfügung einlegen und anschließend gegen den Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen, womit sich die bisherige Reihenfolge des Rechtsschutzes umkehrt.Zudem verweist die Fraktion auf finanzielle Risiken für Betroffene. Während vor der Reform die bis zur Rechtskraft einer gerichtlichen Entfernungsentscheidung gezahlten Bezüge beim Beamten verblieben, müssen nach geltendem Recht fortgezahlte Bezüge unter Umständen zurückerstattet werden, wenn die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bestandskräftig wird.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die vor April 2024 geltende Rechtslage wiederherzustellen. Entscheidungen über Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts sollen wieder ausschließlich Gerichten vorbehalten sein; nach Ansicht der Antragsteller ist dieser Richtervorbehalt notwendig, um Beamte vor willkürlicher und politisch motivierter Verfolgung zu schützen.
Über den AfD-Vorstoß gegen Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen hatten wir bereits berichtet. Dabei ging es um strengere Regeln für nichtlandwirtschaftliche Investoren im Agrarflächenmarkt sowie um das Schließen von Steuerlücken bei Share Deals, indem die Schwelle für grunderwerbsteuerfreie Anteilskäufe von 90 auf 75 Prozent gesenkt werden soll.
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