AfD bringt Entwurf zur Senkung der Gas-Mehrwertsteuer in den Bundestag ein
Im Bundestag steht am Donnerstag eine erste Lesung mehrerer AfD-Gesetzentwürfe zur Entlastung bei Energieabgaben an. Im Mittelpunkt steht ein Vorstoß, die Umsatzsteuer auf Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken, was laut Entwurf jährliche Steuermindereinnahmen von neun Milliarden Euro verursachen würde.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und zur Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze in den Bundestag eingebracht.
- Der Gesetzentwurf sieht jährliche steuerliche Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro durch die niedrigere Umsatzsteuer auf Gas vor.
- Von den Mindereinnahmen entfallen 4,3 Milliarden Euro auf die Länder und 350 Millionen Euro auf die Gemeinden, wodurch öffentliche Haushalte erheblich belastet würden.
Geplante Entlastung bei Gas und Energieabgaben
Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Senkung der Umsatzsteuer auf Gas vorsieht. Der Entwurf soll am morgigen Donnerstag in erster Lesung gemeinsam mit weiteren Vorlagen der Fraktion zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze sowie zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes behandelt werden.Mit dem Paket zielt die Fraktion auf eine breitere Entlastung bei Energiekosten und auf Änderungen an bestehenden energiepolitischen Abgaben- und Regulierungsstrukturen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen damit nicht nur private Gasverbraucher, sondern auch den weiteren energieintensiven Wirtschaftsbereich.
Finanzielle Folgen für Bund, Länder und Gemeinden
Der Gesetzentwurf beziffert die steuerlichen Mindereinnahmen aus der niedrigeren Umsatzsteuer beim Gas auf neun Milliarden Euro pro Jahr. Davon würden nach den Angaben 4,3 Milliarden Euro auf die Länder und 350 Millionen Euro auf die Gemeinden entfallen.Damit rückt neben der Entlastungswirkung für Verbraucher und Unternehmen auch die Belastung der öffentlichen Haushalte in den Fokus. Für die Finanzplanung der Länder und Kommunen wäre der Vorschlag bei einer Umsetzung daher mit spürbaren Einnahmeausfällen verbunden.
In unserem früheren Artikel zur geplanten Aussetzung der Diätenerhöhung im Bundestag haben wir erläutert, dass CDU/CSU und SPD die automatische Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2024 einmalig stoppen wollen. Begründet wurde dies mit der angespannten Haushalts- und Wirtschaftslage sowie dem Ziel, ein Sparsignal zu setzen; für das Vorhaben zeichnete sich zudem breite politische Zustimmung ab.
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