Linke drängt auf neuen Ökozid-Tatbestand im deutschen Umweltstrafrecht
Im Bundestag rückt die strafrechtliche Verschärfung beim Umweltschutz auf die politische Agenda. Die Linksfraktion verlangt, die systematische Zerstörung von Ökosystemen als Ökozid unter Strafe zu stellen und Verstöße gegen die Entwaldungsverordnung einzubeziehen.
Höhepunkte
- Die Linke fordert im Bundestag die Einführung von Ökozid als eigenen Straftatbestand, der systematische Umweltzerstörung einschließlich Entwaldungsverstößen umfasst.
- Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der Unternehmen verpflichtet, nach dem Verursacherprinzip vollständige Wiederherstellungskosten für Ökosysteme zu tragen.
- Die Fraktion kritisiert die Bundesregierung wegen versäumter EU-Richtlinienumsetzung bis 21. Mai 2026 und drängt auf ein strengeres Unternehmensstrafrecht mit EU-konformen Sanktionen.
Forderungen zur Verschärfung des Umweltstrafrechts
Wie der Deutsche Bundestag in einer Mitteilung berichtet, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag die Aufnahme von Ökozid als eigenständigen Straftatbestand in das deutsche Umweltstrafrecht. Darunter versteht sie die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie schwere und langwierige Beschädigungen oder Zerstörungen der Umwelt.Nach dem Willen der Abgeordneten sollen Verstöße gegen die Entwaldungsverordnung ausdrücklich als Teil dieses Straftatbestands definiert werden. Zudem soll die Bundesregierung den Tatbestand des Ökozids und anderer besonders schwerer Umweltstraftaten als Eignungsdelikt ausgestalten, damit bereits die Gefährdung der Umwelt strafbar ist und nicht erst eingetretene Zerstörung.
Ein von der Bundesregierung vorzulegender Gesetzentwurf soll aus Sicht der Fraktion außerdem festlegen, dass Unternehmen die vollständigen Kosten für die Wiederherstellung von Ökosystemen nach dem Verursacherprinzip tragen müssen.
Druck wegen EU-Vorgaben und Sanktionen
Darüber hinaus verlangt die Linksfraktion ein "echtes" Unternehmensstrafrecht mit Geldbußen, die den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt entsprechen. Hinzu kommen Forderungen nach weitergehenden Sanktionsmöglichkeiten, einer effektiveren Verfolgung von Umweltstraftaten und einer Anpassung des Hinweisgeberschutzgesetzes.Die Fraktion argumentiert, die Bundesregierung habe ihre Pflicht verletzt, die EU-Richtlinie nicht fristgerecht bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Entsprechend erhöht der Antrag den politischen Druck, die Umsetzung nun schnellstmöglich nachzuholen.
Über die Anpassung des Verpackungsrechts an EU-Vorgaben haben wir bereits berichtet: Der Umweltausschuss gab dem überarbeiteten Gesetzentwurf grünes Licht, der strengere Anforderungen an Recycling, Rezyklate und die Gestaltung von Verpackungen einführt. Vorgesehen sind unter anderem deutlich höhere Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sowie zusätzliche Regeln zu Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit, während Opposition und Sachverständige teils Belastungen und Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung anmahnten.
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