Bundesrat drängt bei Netzausbaugesetz auf mehr Zuständigkeiten für die Bundesnetzagentur
Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes nimmt der Bundesrat zu neuen Vorgaben für den Stromnetzausbau und die Integration erneuerbarer Energien Stellung. Die Länderkammer fordert dabei Anpassungen bei Freileitungen im Küstenmeer und bei der behördlichen Zuständigkeit für ein Berliner 380-kV-Projekt.
Höhepunkte
- Der Bundesrat empfiehlt beim Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, alle 45 neuen Netzausbauvorhaben zentral von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen.
- Die Länderkammer lehnt Freileitungen im Küstenmeer wegen technischer Unmöglichkeit und Akzeptanzproblemen durch Offshore-Netzanbindungen ab; die Bundesregierung prüft dies.
- Streit entfacht beim 380-kV-Projekt Berlin, da der Bundesrat eine einheitliche Bundesnetzagentur-Zuständigkeit für alle fünf Teilvorhaben fordert, während die Bundesregierung differenzierte Zuständigkeiten favorisiert.
Änderungsvorschläge zum Netzausbaugesetz
Wie der Deutsche Bundestag in einer Unterrichtung mitteilt, liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ vor. Darin bringt die Länderkammer mehrere Änderungsvorschläge in das Verfahren ein.Das Bundesbedarfsplangesetz zielt auf eine Beschleunigung des Netzausbaus und auf eine stärkere Integration erneuerbarer Energien. Vorgesehen sind die Aufnahme von 45 neuen Netzausbauvorhaben sowie eine Abkehr vom generellen Vorrang für Erdkabel zugunsten kostengünstigerer Freileitungen bei Gleichstromtrassen.
Der Bundesrat lehnt Freileitungen im Küstenmeer ab. Nach seiner Einschätzung ist ein solcher Bau technisch nicht möglich; zudem drohen vom Anlandungspunkt bis zum Konverterstandort erhebliche Akzeptanzprobleme angesichts der hohen Zahl von Offshore-Netzanbindungssystemen. Die Bundesregierung will diesen Vorschlag prüfen.
Streit um Berliner 380-kV-Projekt
Besonders kritisch sehen die Länder die geplante Anpassung des Vorhabens Nummer 87 zum Ausbau und zur Verstärkung der Höchstspannungsleitungen in Berlin mit 380 kV. Das Projekt besteht nun aus fünf Teilvorhaben, darunter zwei Freileitungsprojekte und drei Kabeltunnelprojekte.Nach Darstellung des Bundesrates sind von den drei Erdkabel-Teilvorhaben bislang zwei als länderübergreifend und besonders eilbedürftig eingestuft, sodass sie in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fallen. Das dritte Teilvorhaben von Reuter nach Teufelsbruch ist im Gesetzentwurf dagegen nicht entsprechend gekennzeichnet und müsste damit von der nach Landesrecht zuständigen Behörde im Planfeststellungsverfahren genehmigt werden.
Der Bundesrat argumentiert, das gesamte Vorhaben Nummer 87 sei grundsätzlich länderübergreifend. Die bisherige Aufteilung in Länder- und Bundesvorhaben sei weder konsistent noch sachgerecht, da alle Teilvorhaben einem gemeinsamen energiewirtschaftlichen Zweck dienten. Aus Effizienz- und Beschleunigungsgründen sollten die Genehmigungen deshalb gebündelt bei der Bundesnetzagentur liegen.
Die Bundesregierung weist das zurück. Sie betrachtet den Ausbau im Raum Berlin als mehrere Einzelmaßnahmen, bei denen eine Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nur für die drei grenzüberschreitenden Abschnitte von Brandenburg nach Berlin sinnvoll sei; die beiden anderen Maßnahmen, einschließlich des Abschnitts Reuter-Teufelsbruch, lägen vollständig in Berlin.
In unserer früheren Berichterstattung zur öffentlichen Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes haben wir den Zeitplan und die zentralen Inhalte des Reformvorhabens zusammengefasst. Im Fokus standen die geplante Aufnahme von 45 zusätzlichen Netzausbauvorhaben, Änderungen an bestehenden Projekten sowie die Neuausrichtung bei HGÜ-Trassen hin zu Freileitungen, um den Ausbau kosteneffizienter und schneller umzusetzen.
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