Bundesregierung plant 1,75 Milliarden Euro für Wiedervernässung von Mooren bis 2029
Die Bundesregierung will bis 2030 rund 90.000 Hektar Moorboden wiedervernässen und verknüpft das Ziel mit dem Umbau bisher entwässerungsbasierter Nutzungsformen. Für weitere 160.000 Hektar über dieses Ziel hinaus gibt es bislang keinen verbindlichen Zeitplan.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant bis 2030 die Wiedervernässung von 90.000 Hektar Moorboden als Beitrag zum Klimaschutz und zur Flächennutzung.
- Für die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden stehen von 2026 bis 2029 rund 1,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.
- Die Vermeidungskosten der Moor-Wiedervernässung liegen laut Bundesregierung mehrheitlich unter 55 Euro je tausend CO2-Äquivalente, gestützt auf eine 2025er Studie.
Zielmarke, Kosten und Finanzierungsrahmen
Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke das Ziel, bis 2030 rund 90.000 Hektar Moorboden wiederzuvernässen. Dieses Ziel berücksichtigt nach Darstellung der Bundesregierung die aktuelle Situation bei der erforderlichen Transformation der bislang entwässerungsbasierten Bewirtschaftung und Nutzung von Moorbodenflächen.Einen verbindlichen Zeitpunkt für die Wiedervernässung weiterer 160.000 Hektar über die 90.000-Hektar-Marke hinaus legt die Bundesregierung derzeit nicht fest. Die Vermeidungskosten für die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden beziffert sie mehrheitlich auf unter 55 Euro je tausend CO2-Äquivalente und verweist dabei auf eine Studie von Christoph Buschmann und anderen aus dem Jahr 2025.
Klimafonds und Folgen für Land- und Forstwirtschaft
Für die Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden sowie zur Unterstützung der Nutzung wiedervernässter Flächen stellt die Bundesregierung den Angaben zufolge in den Jahren 2026 bis 2029 rund 1,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.Nach 2030 sollen entsprechend dem Klimaschutzprogramm 2026 weitere neue Vorhaben angestoßen werden. Damit bleibt die Wiedervernässung ein längerfristiges Vorhaben mit Bedeutung für Klimaschutz, Flächennutzung und die wirtschaftliche Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft.
In unserem früheren Beitrag zur Reform der Biomasseverordnung haben wir erläutert, dass die Bundesregierung die EEG-Förderung für Strom aus bestimmten Holzsortimenten deutlich einschränken will, um die EU-Vorgaben der RED III umzusetzen. Demnach sollen unter anderem Sägerundholz, Furnier- und Industrie-Rundholz sowie Stümpfe und Wurzeln grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen werden, während Ausnahmen etwa zur Versorgungssicherheit oder bei fehlenden höherwertigen Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Betroffen wären vor allem Neuanlagen und Projekte in der Anschlussförderung; bestehende Förderzusagen sollen unverändert bleiben, die Zustimmung des Bundestages steht jedoch noch aus.
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