Bund erhöht Einlage in Mutter-und-Kind-Stiftung ab 2027 stufenweise

Bund erhöht Einlage in Mutter-und-Kind-Stiftung ab 2027 stufenweise
Mehr Geld für Stiftung

Die Bundesregierung treibt eine Anpassung der Finanzierung der Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ voran, nachdem die gesetzliche Mindestsumme des Bundes seit 1993 unverändert geblieben ist. Der Gesetzentwurf sieht höhere Mittel ab 2027 und 2032 vor und soll zugleich den Rechtsrahmen sprachlich sowie bei den Zuständigkeiten modernisieren.

Das Wichtigste

  • Die Bundeseinlage in die Stiftung „Mutter und Kind“ steigt ab 2027 auf 101 Millionen Euro und ab 2032 auf 105 Millionen Euro.
  • Das Stiftungsvermögen wird ab 2027 als Verbrauchsvermögen definiert, was in den ersten fünf Jahren zusätzliche Unterstützung ermöglicht.
  • Die Erhöhung führt ab 2027 zu Mehrausgaben von fünf Millionen Euro jährlich, ab 2032 zu weiteren vier Millionen Euro im Bundeshaushalt.

Geplante Mittelaufstockung und Rechtsänderungen

Wie der Deutsche Bundestag in seinem Parlamentsnachrichtendienst hib berichtet, hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ vorgelegt. Die Regierung begründet den Schritt damit, dass die gesetzlich festgelegte Mindesteinlage des Bundes trotz deutlich gestiegener Lebenshaltungskosten seit 1993 nicht erhöht worden ist.

Nach dem Entwurf soll die Bundeseinlage in zwei Stufen steigen, auf 101 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 und auf 105 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2032. Damit sollen die Hilfen für schwangere Frauen in finanziellen Notlagen besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Zudem soll das Stiftungsvermögen neu als Verbrauchsvermögen definiert werden. Das würde insbesondere in den ersten fünf Jahren ab dem Haushaltsjahr 2027 zusätzliche Unterstützung für den Stiftungszweck ermöglichen. Parallel dazu will die Bundesregierung den Gesetzestext vollständig geschlechtsneutral formulieren und die Zuständigkeiten der Bundesstiftung präziser abbilden.

Auswirkungen auf Bundeshaushalt und Förderpraxis

Ausgehend von der Bundeszuweisung 2026 in Höhe von 96.033.000 Euro entstehen dem Bund durch die erste Anhebung ab 2027 Mehrausgaben von knapp fünf Millionen Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2032 kommen laut Entwurf weitere Mehrausgaben von vier Millionen Euro pro Jahr hinzu.

Den zusätzlichen Finanzbedarf aus der ersten Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem 1. Januar 2027 will der Bund im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenfinanzieren. Nach Darstellung der Regierung soll die Anpassung auch die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen absichern, nachdem zentrale Einrichtungen in den Bundesländern wiederholt eine höhere Einlage gefordert haben.

In unserem früheren Artikel zum Bürokratieabbau der Bundesregierung haben wir berichtet, dass seit dem ersten Entlastungskabinett 17 Maßnahmen bereits in Kraft sind und drei weitere Vorhaben bis spätestens 2027 mit festen Inkrafttretensdaten folgen sollen. Genannt wurden dabei unter anderem digitale Regelungen ab Oktober 2026 sowie der stufenweise Start eines antragslosen Kindergelds im Jahr 2027, flankiert von weiteren Vereinfachungen auf EU-Ebene und der angestrebten „One in, two out“-Regel.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.