Phoenix American Hospitality einigt sich im SEC-Betrugsverfahren über Anlegeransprüche bei Hotelfonds
US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörden gehen gegen einen texanischen Immobilieninvestmentmanager und dessen Präsidenten vor, denen vorgeworfen wird, Privatanleger über zwei hotelorientierte Fonds in die Irre geführt zu haben. Im Mittelpunkt des Falls stehen rund 86 Millionen US-Dollar, die von mehr als 2.000 Anlegern eingeworben wurden, sowie Behauptungen über Hotelbeteiligungen und Gewinnausschüttungen, die laut SEC nicht mit der tatsächlichen Performance der Fonds übereinstimmten.
Höhepunkte
- Phoenix American Hospitality und Präsident William Lee „Perch“ Nelson haben die SEC-Betrugsvorwürfe bezüglich irreführender Angaben zu den Vermögenswerten und der Rentabilität von Hotelfonds im Zeitraum von März 2022 bis Juli 2024 beigelegt, nachdem 86 Millionen US-Dollar eingeworben wurden.
- Die SEC behauptete, dass die als im Besitz von 11 Hotels beworbenen Fonds tatsächlich bis Januar 2024 nur eine bevorzugte Eigenkapitalbeteiligung an einem Hotel hielten und die sogenannten jährlichen Ausschüttungen von 12 % hauptsächlich aus dem Kapital der Anleger und nicht aus Gewinnen finanziert wurden.
- Phoenix American Hospitality hat sich bereit erklärt, eine zivilrechtliche Geldstrafe in Höhe von 591.127 US-Dollar zu zahlen, und Nelson eine Strafe in Höhe von 118.225 US-Dollar sowie ein fünfjähriges Verbot für Nelson, als leitender Angestellter oder Direktor tätig zu sein, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung.
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Vorwürfe der SEC und vorgeschlagene Sanktionen
Wie von der U.S. Securities and Exchange Commission berichtet, reichte die Behörde am 4. Juni 2026 eine einvernehmliche Klage gegen Phoenix American Hospitality, LLC und deren Präsidenten William Lee „Perch“ Nelson beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas ein. In der Klageschrift wird dem Unternehmen und Nelson vorgeworfen, Privatanlegern unzutreffende Angaben zu den von zwei Hotelfonds gehaltenen Vermögenswerten und deren Rentabilität gemacht zu haben.Die SEC gibt an, dass Phoenix American Hospitality, ein in Texas ansässiger Manager von Immobilienanlagevehikeln, von März 2022 bis Juli 2024 rund 86 Millionen US-Dollar eingeworben hat. Laut Klageschrift wurde ein Fonds als Eigentümer von bis zu 11 Hotels dargestellt, doch die SEC behauptet, dass er bis Januar 2024 lediglich eine bevorrechtigte Eigenkapitalbeteiligung an einem einzigen Hotel hielt und erst danach Beteiligungen an weiteren Hotels erwarb.
Die Aufsichtsbehörde wirft zudem vor, dass die beiden Fonds als regelmäßig bis zu 12 % jährliche Gewinnausschüttung versprechend vermarktet wurden, obwohl keiner der Fonds tatsächlich profitabel war. Die Ausschüttungen seien überwiegend aus Rückzahlungen von Anlegerkapital und nicht aus Anlagegewinnen finanziert worden.
Ohne die Vorwürfe anzuerkennen, stimmten Phoenix American Hospitality und Nelson endgültigen Urteilen zu, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung. Im Falle der Genehmigung würden die Urteile beiden Parteien dauerhaft untersagen, gegen die Antibetrugsbestimmungen des Securities Act von 1933 und des Securities Exchange Act von 1934 zu verstoßen. Phoenix American Hospitality müsste eine zivilrechtliche Geldstrafe in Höhe von 591.127 US-Dollar zahlen, Nelson eine Strafe von 118.225 US-Dollar.
Auswirkungen auf das Marketing von Private-Funds
Die vorgeschlagene Einigung sieht zudem ein fünfjähriges Verbot für Nelson vor, als leitender Angestellter oder Direktor tätig zu sein, was über die finanziellen Sanktionen hinaus auch eine Governance-Folge darstellt. Der Fall unterstreicht die anhaltende regulatorische Kontrolle darüber, wie private Immobilien- und einkommensorientierte Fonds gegenüber Privatanlegern Angaben zu Vermögensbesitz, Rendite und Ausschüttungen machen.Für den breiteren Investmentsektor verdeutlicht die Maßnahme das Risiko, Kapitalrückzahlungen als Gewinnausschüttungen darzustellen, insbesondere bei Produkten, die sich an einkommensorientierte Anleger richten. Sie signalisiert zudem, dass U.S.-Regulierungsbehörden weiterhin Wert auf Offenlegungsstandards für nicht börsengehandelte und alternative Anlagevehikel legen, die an eine breite Basis von Privatanlegern verkauft werden.
In unserer früheren Traders Union-Studie zur tatsächlichen Diversifikation von Privatanlegern stellten wir fest, dass viele Anleger trotz Anerkennung des Diversifikationswerts stark konzentriert investieren. Die Umfrage zeigte, dass 41 % mehr als die Hälfte ihres Portfolios in einem einzigen Vermögenswert halten und 56 % nur in eine oder zwei Anlageklassen investieren, oft getrieben von Überzeugung und Renditeerwartungen. Diese Diskrepanz zwischen wahrgenommener und tatsächlicher Risikostreuung erklärt, warum klare und genaue Produktinformationen bei der Vermarktung alternativer Anlagen an Privatanleger so wichtig sind.
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