Bafin bündelt Datenbanken und Übersichten für beaufsichtigte Institute und Kapitalmarktteilnehmer
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt gebündelte Datenbanken und Übersichten bereit, die eine gezielte Suche nach beaufsichtigten Unternehmen, Vermittlern und hinterlegten Prospekten ermöglichen. Das Angebot deckt zudem zentrale Aufsichts- und Kapitalmarktinformationen ab, von Kapitalpuffern über Prospektverfahren bis zu Stimmrechtsanteilen und gemeldeten Eigengeschäften.
Das Wichtigste
- Bafin hat verschiedene Register und Verzeichnisse zentral in durchsuchbaren Datenbanken und Übersichten für beaufsichtigte Institute und Kapitalmarktteilnehmer gebündelt.
- Die Übersichten bieten Transparenz über Kapitalpuffer-Anordnungen, Stimmrechtsanteile an Inlandsemittenten und Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389.
- Neue Listen umfassen Mitglieder der Kollegien für Eurex Clearing AG, European Commodity Clearing AG sowie gemeldete Eigengeschäfte der letzten zwölf Monate mit detaillierten Angaben.
Digitale Register für Aufsicht und Markttransparenz
Wie BaFin unter Berufung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, sind in den Datenbanken und Übersichten verschiedene Register und Verzeichnisse zusammengeführt, die sich gezielt durchsuchen lassen.Dazu gehören Angaben zu zugelassenen Unternehmen und vertraglich gebundenen Vermittlern ebenso wie zu hinterlegten Prospekten. Ergänzend verweist die Behörde auf ihren Aktenplan sowie auf erteilte Ausnahmegenehmigungen von der Bereitstellung eines Notfallmechanismus nach Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389.
Außerdem ist eine Abweichung von den Prüfungsfristen nur auf Bitte des Emittenten im Fall eines beschleunigten Prospektprüfungsverfahrens und nach einer zuvor erfolgten Voranfrage vorgesehen. Damit ordnet die Behörde den Zugang zu kapitalmarktrelevanten Unterlagen und Verfahren in einem zentralen Überblick.
Relevanz für Institute, Emittenten und Anleger
Für den Finanzsektor schaffen die Übersichten zusätzliche Transparenz über aufsichtliche Vorgaben und veröffentlichungspflichtige Informationen. Genannt werden unter anderem Institute, für die die Bafin einen Kapitalpuffer angeordnet hat, sowie Übersichten über Stimmrechtsanteile an Inlandsemittenten und an Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist und deren Aktien an einem organisierten Markt zugelassen sind.Hinzu kommen die Liste der Mitglieder der Kollegien für Eurex Clearing AG und European Commodity Clearing AG sowie eine Übersicht über die innerhalb der vergangenen zwölf Monate gemeldeten Eigengeschäfte. Diese enthält die Namen der mitteilenden Personen, der veröffentlichenden Emittenten und einzelne Angaben zu den getätigten Geschäften und Veröffentlichungen.
In unserem früheren Artikel zur Geldwäscheaufsicht der BaFin im Fall Deutsche Bank/Jeffrey Epstein ging es um eine erneute Kleine Anfrage im Bundestag und die Frage, wie Erkenntnisse aus ausländischen Aufsichtsmaßnahmen in Verfahren der BaFin einfließen. Thematisiert wurden dabei auch die internationalen Kontrollmechanismen zur Geldwäscheprävention sowie die Einschätzung, dass derzeit kein zusätzlicher aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf gesehen wird.
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