Hlib Chabaniuk

Bundesregierung legt Ausgaben für Fotografen und Styling in Ministerien offen

Bundesregierung legt Ausgaben für Fotografen und Styling in Ministerien offen
Fotografie-Ausgaben offengelegt

Die Bundesregierung schlüsselt ihre Ausgaben für Fotografen sowie für Visagisten, Kosmetiker und Frisöre für den Zeitraum vom 5. August 2025 bis zum 1. Oktober 2026 auf. Die Angaben stehen in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und betreffen sowohl einzelne Ministerien als auch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.

Das Wichtigste

  • Die Bundesregierung gibt im Auswärtigen Amt 198.437,79 Euro, im Finanzministerium 145.497,94 Euro und im Entwicklungsministerium 103.390,53 Euro für Fotografen aus.
  • Für Styling-Dienstleistungen liegen die Ausgaben im Bundeskanzleramt bei 34.270,72 Euro und im Finanzministerium bei 19.986,98 Euro.
  • Visagisten, Kosmetiker und Frisöre sind in den obersten Bundesbehörden nicht fest angestellt, die Ausgaben dienen der amtlichen Öffentlichkeitsarbeit.

Aufschlüsselung der Ausgaben nach Ressorts

Wie berichtet der Deutsche Bundestag, beziffert die Bundesregierung in ihrer Antwort die Fotoausgaben mehrerer Ressorts und Behörden auf teils deutlich unterschiedliche Beträge. Sie erklärt zugleich, dass Regierungsmitglieder, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre Fotografen nicht personenbezogen oder individuell in Anspruch nähmen, sondern diese von den jeweiligen Häusern aus dienstlichen Anlässen zur verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit beauftragt würden.

Für Fotografen gibt die Regierung im Auswärtigen Amt 198.437,79 Euro an, im Finanzministerium 145.497,94 Euro und im Entwicklungsministerium 103.390,53 Euro. Hinzu kommen unter anderem 81.627,74 Euro im Presse- und Informationsamt, 80.065,10 Euro beim Beauftragten für Kultur und Medien, 71.409,00 Euro im Gesundheitsministerium sowie 38.963,00 Euro im Innenministerium.

Weitere Ausgaben nennt die Antwort für das Bildungsministerium mit 33.830,85 Euro, das Bauministerium mit 29.296,00 Euro, das Justizministerium mit 23.368,83 Euro, das Forschungsministerium mit 18.210,49 Euro, das Umweltministerium mit 18.024,56 Euro und das Digitalministerium mit 14.062,67 Euro. Für das Landwirtschaftsministerium werden 11.165,37 Euro genannt, für das Bundeskanzleramt 5.020,17 Euro; die Reisekostenvergütung für Fotografen liegt laut Bundesregierung bei rund 44.000 Euro.

Im Presse- und Informationsamt sind den Angaben zufolge vier Personen unbefristet angestellt; eine weitere Person war bis Ende 2025 befristet beschäftigt.

Stylingkosten und Einordnung für die Behördenpraxis

Bei Visagisten, Kosmetikern und Frisören summieren sich die Ausgaben laut Antwort vor allem im Bundeskanzleramt einschließlich Beauftragten auf 34.270,72 Euro und im Finanzministerium einschließlich Beauftragten auf 19.986,98 Euro. Das Gesundheitsministerium folgt mit 13.415,00 Euro, das Bauministerium mit 12.379,00 Euro und das Presse- und Informationsamt mit 5.913,60 Euro.

Dazu kommen 4.630,50 Euro im Forschungsministerium, 3.130,00 Euro im Arbeits- und Sozialministerium, 309,40 Euro im Landwirtschaftsministerium und 297,50 Euro beim Beauftragten für Kultur und Medien. In den obersten Bundesbehörden sind Visagisten, Kosmetiker und Frisöre nach Angaben der Bundesregierung nicht im Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt.

Die Antwort macht damit sichtbar, wie die Ausgaben für medienbezogene Dienstleistungen innerhalb der Bundesverwaltung verteilt sind. Zugleich grenzt die Bundesregierung diese Leistungen als organisatorische Unterstützung der amtlichen Öffentlichkeitsarbeit ab und nicht als persönliche Leistung für einzelne Amtsträger.

In unserem früheren Artikel zur geplanten Anpassung der Fraktionsfinanzierung ab 2027 haben wir erläutert, dass für die Fraktionen im Bundestag eine Erhöhung der staatlichen Geldleistungen um 0,52 Prozent vorgesehen ist. Der Vorschlag basiert auf der Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes und skizziert, wie sich Grundbetrag, Mitgliedsbeitrag sowie Zuschläge für Oppositionsfraktionen zusammensetzen. Damit ordnet der Beitrag ein, nach welchen Maßstäben Ausgaben und Finanzierungsrahmen im parlamentarischen Betrieb fortgeschrieben werden.

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