Bundestag berät TKG-Novelle, Experten sehen Folgen für Wettbewerb und Glasfaserausbau unterschiedlich

Bundestag berät TKG-Novelle, Experten sehen Folgen für Wettbewerb und Glasfaserausbau unterschiedlich
TKG-Novelle im Fokus

Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland beschleunigen und zugleich den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen ordnen. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zeigen Sachverständige jedoch deutliche Differenzen bei Regulierung, Investitionsanreizen und Verbraucherschutz.

Das Wichtigste

  • Der Entwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 stößt bei Experten auf unterschiedliche Bewertungen bezüglich Regulierung, Investitionsanreizen und Förderung des Glasfaserausbaus.
  • Paragrafen 22a und 22b des Entwurfs zielen auf gesicherten Wettbewerb und erleichterten Zugang zur gebäudeinternen Infrastruktur, stoßen jedoch teils auf Kritik von Branchenverbänden.
  • Wettbewerber investierten 2025 laut VATM mit 9,3 Milliarden Euro deutlich mehr als die Deutsche Telekom, stellen knapp 70 Prozent der FTTH/B-Anschlüsse, wobei weiterhin annähernd zwei Drittel der Breitbandanschlüsse über das Netz der Telekom laufen.

Streitpunkte bei Regulierung und Ausbauvorgaben

Wie Deutscher Bundestag berichtet, steht der Regierungsentwurf zum „TKG-Änderungsgesetz 2026“ in einer Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung im Zentrum einer kontroversen Bewertung durch Sachverständige.

Die Bundesregierung will das Telekommunikationsgesetz in mehreren Punkten anpassen, um den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in der Fläche sowie in bestehenden Gebäuden voranzubringen. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei gebäudeinternen Netzen, ein Recht auf Vollausbau im Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen sowie einheitliche technische Mindeststandards. Außerdem sollen Hindernisse identifiziert und beseitigt werden, die den Wechsel von Kupfer- zu Glasfasernetzen bremsen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt nach Angaben ihrer Vertreterin Susanne Blohm die Vorschläge für einen fairen Prozess der Kupferabschaltung und für die gesetzliche Absicherung des Wettbewerbs. Nachbesserungsbedarf sieht sie aber bei der Kostenverteilung des Glasfaserausbaus und bei der Durchsetzbarkeit von Verbraucherschutzrechten. Einen Bestätigungsbutton als Alternative zur Vertragsbestätigung in Textform lehnt sie ab, weil dies aus ihrer Sicht das Risiko untergeschobener Verträge erhöhen würde.

Auch der Deutsche Mieterbund fordert, das Glasfaserbereitstellungsentgelt abzuschaffen. Stefan Bentrop bezeichnet die Regelung als sachlich nicht gerechtfertigte Verteuerung der Wohnkosten und kritisiert, dass die bis zum 31. Dezember 2027 befristete Vorschrift laut Entwurf ohne Evaluierung verlängert werden soll.

Bei der Kupfer-Glasfaser-Migration fällt die Bewertung ebenfalls unterschiedlich aus. Die Monopolkommission begrüßt, dass die Bundesnetzagentur die Abschaltpraxis der Telekom in Ausbaugebieten von Wettbewerbern künftig berücksichtigen und einen Migrationsplan verlangen kann. Tomaso Duso plädiert darüber hinaus für ein anbieterunabhängiges Kriterium, ab welchem Ausbaustand ein Kupfernetz abgeschaltet werden soll. Thomas Fetzer von der Universität Mannheim hält das Recht auf vollständigen Glasfaserausbau in Gebäuden und die neuen Zugangsregeln in den Paragrafen 22a und 22b grundsätzlich für europarechtskonform, sieht aber die erweiterten Prüfpflichten der Bundesnetzagentur bei der Migration teilweise kritisch.

Branche und Behörden ringen um Investitionssicherheit

Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation warnt, der Entwurf könne ohne grundlegende Änderungen zu einer Investitions- und Ausbaubremse werden. Besonders kritisch bewertet er die in Paragraf 22a vorgesehene neue Zugangsregulierung, die aus Sicht des Verbands Investitionen, fairen Wettbewerb und Open-Access-Kooperationen gefährdet. Die Probleme im Glasfasermarkt lägen nach dieser Sichtweise eher auf der Nachfrageseite als beim Angebot.

Professor Bernd Sörries vom WIK widerspricht dieser Einschätzung. Er sieht in Paragraf 22a bereits bestehende Marktkooperationen gespiegelt und erkennt keine Entwertung von Investitionen. Nach seiner Auffassung sind die Paragrafen 22a und 22b vielmehr geeignet, den Ausbauwettbewerb zu stärken und die Netzauslastung zu verbessern, die für eine spätere breite Migration auf neue Technologien entscheidend ist.

Der VATM verweist auf die hohe finanzielle Belastung der Branche in einer sensiblen Transformationsphase. Gerrit Wernke betont, dass die Wettbewerber 2025 mit 9,3 Milliarden Euro mehr in Telekommunikations-Sachanlagen investiert haben als die Deutsche Telekom und fast 70 Prozent der verfügbaren Glasfaseranschlüsse bis in Gebäude und Wohnungen bereitstellen. Dennoch liefen weiterhin knapp zwei Drittel aller Breitbandanschlüsse über das Netz der Telekom, weshalb ein dauerhaft selbsttragender Wettbewerb aus seiner Sicht nicht gesichert ist.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller unterstützt den Entwurf und spricht sich dafür aus, die geplanten Paragrafen 22a und 22b unverändert zu beschließen. Er argumentiert, dass Paragraf 22a Wettbewerb und Wahlfreiheit der Verbraucher stärkt, während freiwillige und marktbasiert ausgehandelte Lösungen weiterhin Vorrang vor regulatorischen Eingriffen behalten. Paragraf 22b soll zudem den Zugang zu gebäudeinterner Telekommunikationsinfrastruktur für Wettbewerber ermöglichen und verhindern, dass In-House-Verkabelung zum Engpass wird.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen nach Darstellung ihres Vertreters Klaus Ritgen die Regeln zur Kupfer-Glasfaser-Migration und die Möglichkeit, Wegerechte bei unzuverlässigen oder leistungsunfähigen Ausbauunternehmen zu widerrufen. Kritisch sehen sie jedoch die geplante Verkürzung der Frist bei wegerechtlichen Zustimmungsverfahren von drei auf zwei Monate sowie Änderungen bei Bauqualität und Haftung. Aus kommunaler Sicht erhöht dies den Zeitdruck für Baulastträger und könnte die Prüfung von Bauvorhaben erschweren.

In unserem früheren Überblick zu den Bundestagsberatungen und Ausschussanhörungen haben wir zusammengefasst, welche Vorlagen damals auf der Agenda standen – von Wohnungsbau- und Agrarthemen bis hin zu Digitalisierung und Kartellrecht. Dabei ging es unter anderem um die Zustimmung des Digitalausschusses zu einem Gesetz für digitale Identitäten sowie um weitere Gesetzesinitiativen und kontroverse Expertenbewertungen in Anhörungen.

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