Bundesregierung erklärt geändertes Nutzen-Kosten-Verhältnis beim Autobahnprojekt A 39

Bundesregierung erklärt geändertes Nutzen-Kosten-Verhältnis beim Autobahnprojekt A 39
A 39: Neue Bewertung

Die Neubewertung des Autobahnprojekts A 39 im Bundesverkehrswegeplan 2030 fällt auf Basis aktualisierter Annahmen anders aus als in der ursprünglichen Berechnung von 2016. Hintergrund ist eine Überprüfung für potenzielle Aus- und Neubauvorhaben im Investitionsrahmenplan 2025 bis 2029, die auf neue Kostenansätze, Verkehrsprognosen und präzisere Projektkenntnisse abstellt.

Das Wichtigste

  • Die Bundesregierung hat das Nutzen-Kosten-Verhältnis für das Autobahnprojekt A 39 basierend auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen neu bewertet.
  • Ein Beschluss des Haushaltsausschusses vom 20. März 2024 verlangt für alle Neubau- und Ausbauprojekte ab 2025 aktualisierte Berechnungen mit neuen Kosten- und Verkehrsdaten.
  • Die Neubewertung der A 39 berücksichtigt veränderte verkehrliche Wirkungen und kann erheblich von bisherigen Ergebnissen des Bundesverkehrswegeplans 2030 abweichen.

Neubewertung mit geänderten Annahmen

Wie Deutscher Bundestag unter Berufung auf die Bundesregierung mitteilt, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen die Ursachen für die veränderte Bewertung des Projekts A 39, das den Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Lüneburg-N (B 216) und der Anschlussstelle Weyhausen (B 188) umfasst.

Maßgeblich ist den Angaben zufolge ein Beschluss des Haushaltsausschusses vom 20. März 2024. Danach sind für alle potenziellen Aus- und Neubauvorhaben der Tabelle B im verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplan 2025 bis 2029 sowie im Finanzierungs- und Realisierungsplan 2025 bis 2029 der Autobahn GmbH des Bundes aktualisierte Nutzen-Kosten-Berechnungen nach der Methodik des Bundesverkehrswegeplans 2030 durchzuführen.

Dabei werden aktualisierte Kosten- und Wertansätze sowie ein überarbeitetes Verkehrsmengengerüst verwendet. Die Nachbewertung 2025 vergleicht sich damit mit einer deutlich älteren Ausgangsrechnung aus dem Jahr 2016.

Folgen für Infrastrukturbewertung

Nach Darstellung der Bundesregierung führen neben den neuen Kosten- und Wertansätzen auch die Strategische Langfrist-Verkehrsprognose 2040 mit grundlegend veränderten Prämissen gegenüber der Prognose 2030, ein weiterentwickeltes Modellinstrumentarium zur Ermittlung der Streckenbelastungen sowie konkretisierte Projektkenntnisse zu veränderten verkehrlichen Wirkungen.

Dadurch können die Bewertungsergebnisse laut Bundesregierung zum Teil deutlich von den Resultaten aus der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 abweichen. Dies treffe auch auf das Autobahn-Neubauprojekt A 39 zu und ist für die Einordnung des Vorhabens innerhalb der künftigen Bundesverkehrsinvestitionen relevant.

In unserem früheren Artikel zur Neubewertung des Autobahnprojekts A 39 haben wir beleuchtet, warum das im PRINS ausgewiesene Nutzen-Kosten-Verhältnis in der Nachbewertung 2025 gegenüber der Ausgangsrechnung von 2016 deutlich gestiegen ist. Im Fokus standen dabei die stark veränderten Nutzenansätze – unter anderem bei Betriebs- und Reisezeitnutzen – sowie die daraus resultierenden Fragen zur Methodik und zur politischen Einordnung des Vorhabens.

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