AfD-Fraktion fragt staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungshilfe im Bundestag ab

AfD-Fraktion fragt staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungshilfe im Bundestag ab
AfD prüft Kirchenförderung

Im Bundestag rückt die staatliche Unterstützung kirchlicher Entwicklungsorganisationen erneut in den Fokus einer parlamentarischen Anfrage. Die AfD-Fraktion verlangt dabei detaillierte Angaben zu Projekten, Fördervolumen, Einsatzländern und Vergabekriterien im Zeitraum von 2020 bis 2025.

Höhepunkte

  • Die AfD-Fraktion fordert im Bundestag Auskunft zu Anzahl, Fördervolumen und Partnern kirchlich-bundesfinanzierter Projekte von 2020 bis 2025.
  • Im Fokus steht die Zusammenarbeit der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe und der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklung mit dem BMZ.
  • Die Anfrage verlangt Transparenz bezüglich der Förderkriterien und der thematischen sowie regionalen Schwerpunkte öffentlich geförderter kirchlicher Entwicklungsprojekte.

Anfrage zu Projekten und Förderkriterien

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, thematisiert die AfD-Fraktion die staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen in einer Kleinen Anfrage. Dabei fragt sie nach der Zahl der Projekte, die zwischen 2020 und 2025 über die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe und die Evangelische Zentralstelle für Entwicklung mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, durchgeführt und kofinanziert wurden.

Zudem will die Fraktion erfahren, wie hoch das jährliche Fördervolumen dieser Projekte ist. Gefragt wird außerdem, in welchen Ländern die Vorhaben stattfinden, welche thematischen Schwerpunkte sie haben und mit welchen Partnern zusammengearbeitet wird.

Relevanz für Entwicklungsfinanzierung

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Kriterien, nach denen öffentliche Mittel für diese Projekte vergeben werden. Damit richtet sich der Blick auf die Struktur der Zusammenarbeit zwischen staatlicher Entwicklungsfinanzierung und kirchlichen Trägern.

Für den entwicklungspolitischen Sektor ist die Anfrage vor allem deshalb relevant, weil sie Transparenz über Umfang und Ausgestaltung bundesfinanzierter Projekte verlangt. Sie betrifft damit sowohl die Verwendung öffentlicher Mittel als auch die Rolle kirchlicher Organisationen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Zur AfD-Initiative im Bundestag haben wir zuvor über den Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung von Paragraf 188 StGB berichtet, der sich aktuell in der Ausschussberatung befindet. Dabei ging es um die Frage, wie sich der strafrechtliche Schutz politisch tätiger Personen gegen Verleumdung und Beleidigung zur Meinungsfreiheit und zu den Grenzen des Strafrechts bei Äußerungsdelikten verhält.

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