Bundesregierung legt Aktionsprogramm für Kreislaufwirtschaft mit 260 Millionen Euro bis 2029 vor
Mit einem neuen Aktionsprogramm konkretisiert die Bundesregierung kurzfristig umsetzbare Schritte ihrer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Die zwölf priorisierten Maßnahmen sollen bis Ende 2027 umgesetzt werden und stehen unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung stellt bis 2029 insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie bereit.
- Geplante Maßnahmen wie die Digitalisierungsinitiative und stärkere Berücksichtigung von Recyclingprodukten in der öffentlichen Beschaffung sollen die Nachfrage nach Recyclinglösungen kurzfristig steigern.
- Die Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts und gezielte Förderprogramme geben Unternehmen der Recycling-, Entsorgungs- und Umwelttechnikbranche regulatorische Orientierung bis Ende 2027, Finanzierungszusagen vorbehalten.
Maßnahmenpaket und Finanzrahmen bis 2029
Wie der Deutscher Bundestag unter Verweis auf die nun als Unterrichtung vorliegende Vorlage berichtet, hat die Bundesregierung Eckpunkte für kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie erarbeitet.Zu den zentralen Vorhaben zählen die Schaffung einer Plattform zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ sowie eine Digitalisierungsinitiative für den Sektor. Zudem will die Bundesregierung den Stellenwert von Recyclingprodukten in der öffentlichen Beschaffung stärken und das Kreislaufwirtschaftsrecht weiterentwickeln.
Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind bis 2029 insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds eingeplant. Aus dem Programm geht zugleich hervor, dass sämtliche Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
Folgen für Beschaffung, Recycling und Branchenentwicklung
Das Programm setzt damit einen operativen Rahmen für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und richtet sich auf Vorhaben, die kurzfristig angestoßen werden können. Besonders die geplante stärkere Berücksichtigung von Recyclingprodukten in der öffentlichen Beschaffung dürfte Nachfrageimpulse für Anbieter entsprechender Materialien und Lösungen setzen.Mit der geplanten Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts und der Digitalisierungsinitiative verbindet die Bundesregierung zudem regulatorische und strukturelle Hebel. Für Unternehmen der Recycling-, Entsorgungs- und Umwelttechnikbranche entsteht damit eine klarere Orientierung über die politischen Prioritäten bis Ende 2027, auch wenn die Umsetzung an die Bereitstellung der Mittel und die Zuständigkeit des Bundes gebunden bleibt.
Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025–2037/2045 der Bundesnetzagentur stand in unserem früheren Beitrag im Mittelpunkt. Darin ging es um den geplanten Ausbau eines rund 9.241 Kilometer langen Wasserstoffnetzes mit Investitionen von 24,3 Milliarden Euro sowie um zusätzliche Ausbaumaßnahmen im Erdgasnetz bis 2037. Zudem wurde erläutert, wie die Konsultation abläuft und welche Bedeutung die Umstellung bestehender Leitungen für die Dekarbonisierung des Energiesystems hat.
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