Bundesregierung bringt Gesetz zur Stärkung der Krisenfestigkeit im Versicherungssektor auf den Weg

Bundesregierung bringt Gesetz zur Stärkung der Krisenfestigkeit im Versicherungssektor auf den Weg
Versicherungen krisenfester machen

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung den deutschen Versicherungssektor widerstandsfähiger gegen Krisen machen und zugleich seine Rolle als langfristiger Kapitalgeber für Unternehmen ausbauen. Die Vorlage setzt zwei EU-Richtlinien in nationales Recht um und schafft unter anderem neue Vorgaben für Sanierung, Abwicklung und Aufsicht von Versicherern.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung bringt das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2025/1 und 2025/2 auf den Weg.
  • EU-weite Vorgaben zu Sanierung und Abwicklung von Versicherern und angepasster Aufsichtsrahmen müssen bis 29. Januar 2027 in nationales Recht überführt werden.
  • Für kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen sind automatische Berichtserleichterungen vorgesehen; der Bundesrat fordert weitergehende Bürokratieentlastung im Gesetzgebungsverfahren.

Gesetzentwurf für Abwicklung und Aufsicht

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, hat die Bundesregierung den Entwurf des Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetzes, VSAAG, eingebracht, um die EU-Richtlinien 2025/1 und 2025/2 umzusetzen. Mit der Richtlinie (EU) 2025/1 werden erstmals europaweite Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt, um den Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall auszubauen.

Nach Darstellung der Bundesregierung müssen beide Richtlinien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht überführt werden und gelten ab dem 30. Januar 2027. Die Änderung des Aufsichtsrahmens durch die Richtlinie (EU) 2025/2 soll zudem die Integration des EU-Binnenmarkts im Versicherungsbereich vertiefen, die langfristige Natur des Geschäfts stärker berücksichtigen und den Unternehmen mehr Spielraum bei der Kapitalanlage geben.

Für kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen sind automatische Erleichterungen vorgesehen, etwa bei der Häufigkeit der Berichterstattung. Weitere Anpassungen betreffen den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, eine stärkere Gruppenaufsicht sowie eine engere Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.

Folgen für Aufsicht und kleinere Versicherer

Die Bundesregierung stellt den Entwurf als wirksame und bürokratiearme Umsetzung der EU-Vorgaben dar. Dazu sollen unter anderem bereits vorhandene Aufsichtsdaten genutzt werden, während die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt wird, um bestehende Strukturen zu nutzen.

Der Bundesrat richtet den Blick in seiner Stellungnahme besonders auf kleine und mittlere Versicherungsunternehmen. Er bittet darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Anbieter stärker von Bürokratie entlastet werden können und ob europarechtliche Spielräume hierfür vollständig ausgeschöpft werden.

In ihrer Gegenäußerung sieht die Bundesregierung bei den meisten Hinweisen der Länderkammer keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Damit bleibt die Vorlage vorerst in ihrer Grundstruktur bestehen, während das weitere Gesetzgebungsverfahren über mögliche Erleichterungen für kleinere Marktteilnehmer entscheidet.

Über den Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von GloBE-Mindeststeuerdaten haben wir bereits berichtet. Darin ging es um die Umsetzung einer mehrseitigen Vereinbarung, die zentralisierte Mindeststeuer-Berichte ermöglicht, Mehrfachmeldungen multinationaler Unternehmensgruppen reduziert und den beteiligten Finanzverwaltungen einen schnelleren Zugriff auf die relevanten Angaben verschafft.

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