Bundesregierung treibt antragsloses Kindergeld voran, Sachverständige sehen Entlastung für Familien
Die geplante Reform zum automatisierten Kindergeld stößt im Finanzausschuss des Bundestags überwiegend auf Zustimmung und soll den Bezug der Leistung vor allem nach Geburten vereinfachen. In einer ersten Stufe ist die antragslose Zahlung ab dem zweiten Kind vorgesehen, später soll das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant, das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos auszuzahlen, um Familien und Verwaltung zu entlasten und Bürokratie abzubauen.
- Experten loben die geplante Reform als echten administrativen Fortschritt, mahnen jedoch Umsetzungsrisiken wie komplexe Ausnahmefälle und zunächst enge Anwendbarkeit an.
- Ein AfD-Gesetzentwurf zur Kopplung des Kindergelds im EU-Ausland an Lebenshaltungskosten stößt auf breite Ablehnung wegen zusätzlichem Verwaltungsaufwand und unionsrechtlichen Bedenken.
Geplante Umsetzung und Bewertungen im Ausschuss
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, bezeichnet die Bundesagentur für Arbeit das Vorhaben der Bundesregierung als wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung. Martina Rauch von der Bundesagentur erklärte in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag zudem, dass auch Familien durch das vereinfachte Verfahren entlastet würden.Nach dem Gesetzentwurf soll das Kindergeld zunächst ab dem zweiten Kind ohne Antrag gezahlt werden, weil die Familienkasse bereits vorhandene Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, wobei die antragslose Festsetzung und Auszahlung unmittelbar nach der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen soll.
Die Bundesagentur macht zugleich deutlich, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Gewährung entsteht. Auf einen Antrag kann demnach nur verzichtet werden, wenn alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen.
Mehrere Sachverständige begrüßen den Entwurf. Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft spricht von echtem Bürokratieabbau zugunsten der Familien, Iris Emmelmann vom Deutschen Familienverband erwartet weniger Aufwand in der hektischen Zeit nach der Geburt und kürzere Wartezeiten auf Auszahlungen. Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland, Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler, Jana Diehls vom Deutschen Kinderhilfswerk, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken und Florian Theißing von Agora Digitale Transformation bewerten den Vorstoß grundsätzlich positiv.
Zugleich verweisen mehrere Experten auf Grenzen und Umsetzungsrisiken. Kritisiert werden komplexe Fallkonstellationen, die nicht von der Vereinfachung profitieren, die zunächst enge Anwendbarkeit bei inländischem Wohnsitz des Kindes und inländischer Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils sowie zusätzlicher Aufwand und mögliche Fehler durch unterschiedliche Verfahrenswege.
Folgen für Verwaltung und Streit um Auslandsfälle
Mehrere Stellungnahmen deuten darauf hin, dass die Reform den Zugang zu Familienleistungen vor allem für Haushalte mit mehreren Kindern erleichtert. Sachverständige regen dabei teils an, die Mutter standardmäßig als Kindergeldberechtigte vorzusehen, solange die Familie keine abweichenden Angaben macht, da dies nach ihrer Einschätzung häufig der gelebten Praxis entspricht.Für erstgeborene Kinder sehen einzelne Experten weiterhin Bedarf für eine unbürokratische Abfrage, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Damit rückt neben dem Abbau von Bürokratie auch die Frage in den Mittelpunkt, wie sich Automatisierung mit rechtssicherer und familiennaher Umsetzung verbinden lässt.
In der Anhörung geht es außerdem um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten koppeln will. Die Deutsche Steuergewerkschaft lehnt diesen Vorstoß ab und warnt vor erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand, neuer Unsicherheit für betroffene Familien und einem Widerspruch zu einer unionsrechtlichen Bewertung, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst verworfen hat.
Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien verweisen auf das Urteil und sprechen sich dafür aus, dessen Vorgaben zu beachten. Damit bleibt der Schwerpunkt der Anhörung auf Vereinfachung im Inland gerichtet, während eine Differenzierung nach Kaufkraft im EU-Ausland auf deutlichen Widerstand stößt.
In unserem früheren Beitrag zur Debatte um die Rentenreform in Deutschland haben wir den steigenden Finanzierungsdruck auf die gesetzliche Rente durch den demografischen Wandel beleuchtet. Dabei ging es um Forderungen nach einem schnellen Maßnahmenpaket – etwa höheres Rentenalter, niedrigeres Rentenniveau und weniger staatliche Zuschüsse für vorgezogenen Ruhestand –, um das System langfristig zu stabilisieren.
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