Bafin und ukrainische NSSMC bauen Aufsichtskooperation aus

Bafin und ukrainische NSSMC bauen Aufsichtskooperation aus
Aufsicht wird europäisch

Die deutsche Finanzaufsicht und die ukrainische Wertpapieraufsicht vertiefen ihre Zusammenarbeit vor dem Hintergrund engerer europäischer Kapitalmarktintegration. Vereinbart wurde am 22. Juni eine Ausweitung auf datenbasierte Aufsicht, Anlegerentschädigung und Nachhandelsinfrastruktur.

Höhepunkte

  • Bafin und die ukrainische NSSMC intensivieren ab 2024 ihre Zusammenarbeit bei Anlegerentschädigung, Datennutzung und Nachhandelsinfrastruktur.
  • Ein Schwerpunkt liegt auf datenbasierter Aufsicht zur frühzeitigen Risikoerkennung und Entwicklung gemeinsamer technologischer Lösungen für die Kapitalmarktüberwachung.
  • Die Partnerschaft unterstützt die NSSMC bei der Übernahme europäischer Rechtsvorschriften und fördert die Annäherung der ukrainischen Aufsicht an EU-Standards.

Ausbau der Zusammenarbeit in der Aufsicht

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilte, werden Bafin und die ukrainische Nationale Wertpapier- und Börsenkommission NSSMC künftig auch bei der Anlegerentschädigung, der Datennutzung und der Nachhandelsinfrastruktur zusammenarbeiten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der datenbasierten Aufsicht. Dabei geht es darum, Daten zu erheben und auszuwerten, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete technologische Lösungen zu entwickeln.

Bafin-Präsident Mark Branson sagt, schnelle und fundierte Datenanalysen seien essenziell für die Aufsicht über Europas zusammenwachsende Kapitalmärkte. Die Kooperation mit den ukrainischen Partnern auf diesem Feld solle deshalb vertieft werden, zudem könnten beide Behörden voneinander lernen und gemeinsam neue Ideen und Konzepte entwickeln.

Reformen und Annäherung an EU-Standards

Die Bafin und die NSSMC sind seit 2024 durch eine Verwaltungspartnerschaft verbunden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit unterstützt die deutsche Finanzaufsicht die ukrainische Behörde dabei, europäische Rechtsvorschriften, den sogenannten Acquis communautaire, zu übernehmen.

Solche bilateralen Verwaltungspartnerschaften sollen Reformen in ausgewählten Partnerländern voranbringen und Verwaltungsstrukturen modernisieren. Für den Finanzsektor unterstreicht die erweiterte Kooperation damit die stärkere Ausrichtung der ukrainischen Kapitalmarktaufsicht auf europäische Standards und datengetriebene Aufsichtsprozesse.

Der geplante Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit stand in unserem früheren Bericht im Mittelpunkt und zielt darauf ab, schwere Cyberangriffe früher zu erkennen und wirksamer abzuwehren. Vorgesehen sind dafür erweiterte Eingriffsbefugnisse für das BSI sowie neue, klar geregelte Möglichkeiten für Bundeskriminalamt und Bundespolizei – etwa beim Umleiten oder Einschränken von Datenverkehr und beim Umgang mit gefährdenden IT-Systemen.

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