Bundesregierung verstärkt Informationsaustausch zu russischer Schattenflotte in der Ostseeregion

Bundesregierung verstärkt Informationsaustausch zu russischer Schattenflotte in der Ostseeregion
Schutz vor Schattenflotte

Angesichts möglicher Sicherheitsrisiken in der Ostseeregion baut die Bundesregierung die internationale Abstimmung zu Schiffen der russischen Schattenflotte aus. Im Fokus stehen regionale Kooperationen, gemeinsame Vereinbarungen und ein fortlaufender Austausch mit Partnerbehörden zu verdächtigen Aktivitäten.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung intensiviert durch Formate wie das Memorandum of Understanding in der Ostsee den Austausch zu russischer Schattenflotte und kritischer Infrastruktur.
  • Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz analysieren auffällige Schiffsbewegungen und koordinieren Untersuchungen mit nationalen sowie internationalen Behörden.
  • Das Bundeskriminalamt beteiligt sich in Einzelfällen an internationalen Kontakten und Joint Investigation Teams, wenn Hinweise auf Straftaten vorliegen.

Kooperationen zum Schutz kritischer Infrastruktur

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, berichtet der Bundestag, setzt Berlin auf internationaler Ebene auf regionale Kooperationen und Vereinbarungen, wenn es um mögliche Verbindungen zwischen Schiffen der russischen Schattenflotte und Sabotageakten oder anderen sicherheitsrelevanten Aktivitäten geht.

Dafür nutzt die Regierung Austauschgremien wie das Memorandum of Understanding zum Schutz kritischer Infrastruktur in der Ostsee sowie die Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit beim Schutz von Infrastruktur in der Nordsee. Diese Formate sollen den kontinuierlichen Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden sichern.

Behörden prüfen auffällige Schiffsbewegungen

Nach Angaben der Bundesregierung prüfen die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen ihrer Zuständigkeit auffällige Schiffsbewegungen und Vorfälle und tauschen sich dazu mit nationalen und internationalen Partnerbehörden aus.

Auch das Bundeskriminalamt steht demnach in Einzelfällen auf internationaler Ebene mit betroffenen ausländischen EU-Staaten in Kontakt, wenn Hinweise auf Straftaten vorliegen. Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren besteht zudem die Möglichkeit gemeinsamer Ermittlungen in sogenannten Joint Investigation Teams mit ausländischen Staaten.

In unserem früheren Beitrag zur Bundestags-Plenarwoche mit Schwerpunkt Cybersicherheit und Infrastruktur haben wir zusammengefasst, welche zentralen Vorhaben im Parlament anstanden – darunter die erste Beratung des Regierungsentwurfs zur Stärkung der Cybersicherheit sowie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Zudem ging es um weitere sicherheitspolitisch relevante Debatten und die politische Einordnung der anstehenden Entscheidungen, die den Rahmen für aktuelle Maßnahmen zum Schutz kritischer Strukturen mitprägen.

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