Bundestag berät Reform der Notfallversorgung mit Einsparzielen in Milliardenhöhe
Die Bundesregierung treibt eine Neuordnung der Notfallversorgung voran, um Patienten in Akut- und Notfällen gezielter und wirtschaftlicher zu versorgen. Im Zentrum stehen integrierte Notfallzentren, eine engere digitale Vernetzung von 116 117 und 112 sowie eine neue Finanzierung der medizinischen Notfallrettung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant eine Reform der Notfallversorgung mit jährlichen Einsparzielen von rund 1,2 Milliarden Euro und weiteren Potenzialen über eine Milliarde Euro.
- Digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen flächendeckend Ambulanz, Notaufnahmen und Notdienste bündeln; 225 Millionen Euro sind von 2027 bis 2031 für Digitalisierung und Leitstellen-Vernetzung vorgesehen.
- Die Telefonnummer 116 117 wird in Terminservice- und Akutleitstelle geteilt, medizinische Notfallrettung wird als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, und weitere Digitalisierungsschritte sind geplant.
Reformpläne für Steuerung, Zentren und Rettungsdienst
Wie der Deutsche Bundestag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung berichtet, liegt die Reform der Notfallversorgung nun zur Beratung im Parlament vor. Ziel ist es, die bislang getrennten Bereiche des vertragsärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen in Krankenhäusern und der Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen.Der Entwurf beschreibt Defizite bei der Steuerung von Patienten in die passende Versorgungsebene. Als Ursache nennt er unter anderem die parallelen telefonischen Anlaufstellen 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen und 112 der Rettungsleitstellen, wodurch Fehlsteuerungen entstehen und Notaufnahmen sowie Rettungsdienste überlastet werden.
Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren, INZ, flächendeckend die ambulante Erstversorgung sicherstellen. Diese Zentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen, die die Patientensteuerung übernimmt.
Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sind weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet, soll die Notaufnahme im Krankenhaus innerhalb der INZ die ambulante Akut- und Notfallversorgung leisten.
Für Kinder und Jugendliche sind spezielle INZ an geeigneten Standorten vorgesehen. Wo solche Einrichtungen nicht möglich sind, soll eine telemedizinische Unterstützung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin bereitstehen.
Auch die Rufnummer 116 117 soll neu organisiert werden. Vorgesehen ist eine Aufteilung in Terminservice- und Akutleitstelle, wobei die Akutleitstelle ambulante Not- und Akutfälle an die richtige Versorgungsebene vermittelt und digital mit den Rettungsleitstellen zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzt wird. Zudem sollen unter 116 117 rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste für Akutfälle verfügbar sein.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen damit als Teil der Krankenbehandlung gelten, statt wie bisher im Wesentlichen über reine Fahrtkosten abgebildet zu werden.
Ärzte in Notdienstpraxen der INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf direkt an Patienten abgeben können, wenn eine Versorgung über Apotheken nicht sichergestellt werden kann.
Digitalisierung, Reanimation und finanzielle Auswirkungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Überlebensquote bei plötzlichem Herzkreislaufstillstand. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, über die freiwillige Helfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung alarmiert werden.Dadurch soll die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Außerdem sollen alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst und digital mit den Leitstellen vernetzt werden.
Für die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen sind über fünf Jahre von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes vorgesehen. Mit der Reform verbindet die Bundesregierung zudem langfristige Einsparziele von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich sowie ein weiteres Potenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr durch bedarfsgerechtere Rettungseinsätze.
Ergänzend ist ein neues Fachgremium für medizinische Notfallrettung geplant. Dieses soll Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erarbeiten und fortlaufend weiterentwickeln.
In unserem früheren Beitrag zum Milliarden-Reformpaket der Koalition haben wir die Grundsatz-Einigung von CDU, CSU und SPD auf umfassende Änderungen bei Steuern und Arbeitsmarkt zusammengefasst. Im Mittelpunkt standen Entlastungen für untere und mittlere Einkommen, eine höhere Belastung für Spitzenverdiener sowie weitere sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen als Teil eines Modernisierungs- und Wachstumskurses.
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