Bundestag beschließt Sparreform für das Gesundheitswesen mit Entlastungsziel bei Kassenbeiträgen
Mit dem größten Sparpaket für das Gesundheitswesen seit Jahren will die Bundesregierung die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 stabilisieren. Geplant sind Einsparungen von knapp 19 Milliarden Euro, zugleich bringt das Gesetz höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen für Versicherte sowie zusätzlichen Druck auf Ärzte, Kliniken und die Pharmaindustrie.
Höhepunkte
- Bundestag beschließt Gesundheitsreform mit höheren Zuzahlungen für Medikamente (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für Ehepartner ab 2027.
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 einmalig von 5.812,50 Euro auf 6.112,50 Euro monatlich, wodurch vor allem Gutverdiener stärker belastet werden.
- Leistungen wie Zahnersatz-Zuschuss reduzieren sich von 60 auf 50 Prozent, homöopathische Leistungen entfallen, während der Bundesetat Krankenkassen um 1,4 Milliarden Euro jährlicher Zuschüsse aufstockt.
Regelungen für Versicherte und Finanzierung ab 2027
BILD zufolge hat der Bundestag die Reform nach einem harten Ringen mit den Bundesländern beschlossen, nachdem der Bund für die Zustimmung der Länder 550 Millionen Euro zusätzlich für Kliniken angeboten hat. Der Bundesrat stimmt erst am Nachmittag ab, damit bleibt die endgültige Umsetzung noch an den nächsten parlamentarischen Schritt gebunden.Für Versicherte steigen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro je Packung, nach bisher 5 bis 10 Euro. Die Belastungsgrenzen bleiben bei 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern bleibt nur noch in Ausnahmen möglich, etwa bei der Betreuung eines Kindes bis 12 Jahren oder bei Pflege. In anderen Fällen fällt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent an, was bei 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen laut den im Text genannten Beispielen rund 104 Euro im Monat oder 1.250 Euro im Jahr zusätzlich bedeutet.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig steigen, von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.112,50 Euro brutto im Monat. Damit werden höhere Einkommen in größerem Umfang beitragspflichtig, was vor allem Gutverdiener zusätzlich belastet.
Folgen für Leistungen, Praxen und Bundeshaushalt
Weitere Einschnitte betreffen den Leistungsumfang der Kassen. Die Zuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 auf 50 Prozent sinken, das anlasslose Hautkrebsscreening soll nur noch für Risikofälle kostenlos bleiben, und homöopathische Leistungen werden grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen.Zugleich sollen Krankenkassen Beitragserhöhungen nicht mehr per Brief ankündigen müssen, was laut Gesetz Bürokratie abbauen soll. Für Ärzte und Krankenhäuser gilt, dass ihre Vergütung nur noch so stark steigen darf wie die Einnahmen der Kassen, während viele Praxen für bestimmte Behandlungen weniger Geld erhalten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt, dass dadurch 46 Millionen Termine wegfallen könnten, weil Praxen weniger Leistungen anbieten. Auch die Pharmabranche soll sparen, wobei Kritiker bemängeln, dass sie im Vergleich zu anderen Akteuren des Systems eher geschont wird.
Im Bundeshaushalt ist zugleich eine stärkere Beteiligung des Bundes an Gesundheitskosten vorgesehen. Die Krankenkassen sollen im kommenden Jahr 1,4 Milliarden Euro mehr erhalten, unter anderem für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern, auch wenn der Bund die vollständigen Kosten von rund 12 Milliarden Euro pro Jahr weiterhin nicht übernimmt.
In unserem früheren Artikel zur Verschiebung der Bafög-Reform ging es darum, dass die geplante Anhebung der Wohnkostenpauschale für Studierende außerhalb des Elternhauses wegen Finanzierungsvorbehalten erst zum Sommersemester 2027 kommen soll. Außerdem wurde erläutert, dass der Grundbedarf in mehreren Schritten steigen und künftig verlässlicher an das Grundsicherungsniveau gekoppelt werden soll.
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