Berlin behält Wegner im Amt, halber Rückzug sichert Übergangsgeld

Berlin behält Wegner im Amt, halber Rückzug sichert Übergangsgeld
Wegners Übergangsgeld-Deal

Vor der Berliner Wahl im September bleibt Kai Wegner Regierender Bürgermeister, obwohl er nicht mehr als CDU-Spitzenkandidat antritt. Diese Entscheidung hat auch finanzielle Folgen, weil ihm nach dem Ende seiner Amtszeit nach Angaben zum Senatorengesetz ein Übergangsgeld von insgesamt rund 235.750 Euro brutto zusteht.

Höhepunkte

  • Wegner bleibt im Amt und sichert sich damit laut Paragraph 16.1 Senatorengesetz ein Übergangsgeld von insgesamt rund 235.750 Euro brutto.
  • Bei Einzug ins Abgeordnetenhaus werden Übergangsgeld und Abgeordnetenentschädigung verrechnet, was monatlich bis zu 21.544 Euro brutto für knapp zwei Jahre ergibt.
  • Ein Ruhegehalt von 5.346,59 Euro monatlich entfällt, da Wegner nicht auf die erforderliche vierjährige Amtszeit als Regierender Bürgermeister kommt.

Übergangsgeld und rechtliche Grundlage

Wie BILD berichtet, verliert ein Regierender Bürgermeister bei einem Rücktritt den Anspruch auf Übergangsgeld; darauf verweist auch der von der Senatskanzlei bestätigte Paragraf 16.1 des Senatorengesetzes. Weil Wegner im Amt bleibt, stehen ihm nach dem Ende seiner Amtszeit für zwei Jahre zunächst drei Monate volles Gehalt von jeweils rund 17.463 Euro brutto und anschließend 21 Monate mit 50 Prozent der Bezüge zu.

In Summe ergibt sich daraus ein Anspruch von rund 235.750 Euro brutto. Sollte Wegner zugleich erneut ins Abgeordnetenhaus einziehen, würde diese Zahlung allerdings mit den Bezügen aus dem Mandat verrechnet und damit teilweise sinken.

Die Parlamentsverwaltung teilt mit, dass in diesem Fall eine Entschädigung von 50 Prozent, derzeit 4.081 Euro brutto, gezahlt würde. Zusammen mit den halbierten Ex-Amtsbezügen ergäbe das monatlich 21.544 Euro brutto für einen Zeitraum von knapp zwei Jahren.

Wahlkontext und Folgen für die Versorgung

Wegner kandidiert erneut als Abgeordneter in seinem Heimatbezirk Spandau. In den Ortsteilen Gatow und Kladow gewinnt er 2023 den Wahlkreis mit 46,9 Prozent, was seine Rückkehr ins Abgeordnetenhaus politisch absichern könnte.

Einen Anspruch auf Ruhegehalt aus seiner Zeit im Roten Rathaus erreicht er dagegen nicht mehr. Dafür müsste er vier Jahre im Amt gewesen sein, dieses Ziel verfehlt er auch dann um mehrere Monate, wenn sich die Regierungsbildung nach der Wahl am 20. September bis zum Jahresende hinzieht.

Damit entfällt für ihn ein mögliches Ruhegehalt von 5.346,59 Euro im Monat. Zum Vergleich erhalten 33 frühere, noch lebende Senatsmitglieder im laufenden Jahr zusammen 2,18 Millionen Euro an Ruhegehältern.

Selbst ein vollständiger Rückzug hätte an seiner unmittelbaren Amtsstellung zunächst wenig geändert. Bis zur Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin durch das Parlament wäre Wegner geschäftsführend im Amt geblieben, ein Wechsel vor der Wahl gilt im Parlament jedoch als politisch unwahrscheinlich.

Über die Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September 2026 haben wir zuvor berichtet, als die Frist für Landes- und Bezirkslisten ablief und 21 Parteien ihre Wahlvorschläge eingereicht hatten. In dem Beitrag ging es um die anschließende Prüfung der Unterlagen und Unterstützungsunterschriften sowie um die unterschiedlichen Listenstrategien der Parteien (Landesliste vs. Bezirkslisten) und die Termine der Wahlausschüsse bis Ende Juli.

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