Deutschland will Nachzahlungszinsen im Steuerrecht ab 2027 anheben

Deutschland will Nachzahlungszinsen im Steuerrecht ab 2027 anheben
Steuerzinsen steigen 2027

Mit dem Jahressteuergesetz 2026 plant die Bundesregierung eine höhere Verzinsung für Steuernachzahlungen ab 2027. Die Änderung betrifft auch Erstattungen durch das Finanzamt und könnte Bund, Ländern und Kommunen jährlich zusätzliche Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe bringen.

Höhepunkte

  • Der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach Paragraf 233a Abgabenordnung soll ab 1. Januar 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat steigen.
  • Die Anpassung basiert auf dem gestiegenen Marktzinsumfeld und betrifft sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen, wodurch Bürger künftig höhere Zinsen erhalten.
  • Die Bundesregierung erwartet ab 2027 Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Euro, bis 2031 sollen diese jährlich auf über 600 Millionen Euro steigen.

Geplante Zinsanhebung im Jahressteuergesetz

BILD berichtet unter Verweis auf einen Kabinettsentwurf, dass der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach Paragraf 233a der Abgabenordnung von derzeit 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent pro Monat steigen soll. Das entspräche einer Anhebung von 1,8 Prozent auf 3,6 Prozent pro Jahr und würde nach den Plänen ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Die Zinsen fallen nicht bei jeder gewöhnlichen Steuererklärung an, sondern vor allem dann, wenn zwischen dem Ende des Steuerjahres und der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt längere Zeit vergeht. Die Regelung wirkt in beide Richtungen, denn auch Bürger, die vom Finanzamt eine Erstattung erhalten, sollen künftig höhere Zinsen bekommen.

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit dem veränderten Zinsumfeld. Nach dem Ende der Niedrigzinsphase seien die Marktzinsen deutlich gestiegen, weshalb aus Sicht der Regierung auch der steuerliche Zinssatz angepasst werden müsse.

Mehrerträge für öffentliche Haushalte

Für Bund, Länder und Kommunen bedeutet die geplante Anpassung zusätzliche Einnahmen. Bereits 2027 rechnet der Staat laut Entwurf mit rund 60 Millionen Euro mehr, bis 2031 soll das jährliche Plus auf mehr als 600 Millionen Euro steigen.

Die jetzige Regelung ist das Ergebnis einer früheren Korrektur durch den Gesetzgeber. Bis 2022 lag der Zinssatz bei sechs Prozent pro Jahr, bevor das Bundesverfassungsgericht diese Höhe wegen der lang anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig erklärte. Anschließend wurde der Satz rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 2019 auf 1,8 Prozent pro Jahr gesenkt, nun ist erstmals wieder eine Erhöhung vorgesehen.

In unserem früheren Beitrag zur Reformagenda der Bundesregierung haben wir zusammengefasst, welche Schwerpunkte Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Sommerpressekonferenz gesetzt hat – von Bürokratieabbau über Infrastruktur- und Gesundheitsreformen bis hin zu angekündigten Pflege- und Rentenreformen. Zudem haben wir erläutert, wie Merz die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas als Leitmotiv der kommenden politischen Schritte herausstellt.

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