Bundesregierung prüft Änderungen beim Schutz von Politikern nach Paragraf 188
Die Debatte über den strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens gewinnt in Berlin neue Bedeutung. Die Bundesregierung prüft mögliche Änderungen an Paragraf 188 StGB und verweist dabei auf Bedenken zur Vorschrift und ihrer Anwendung in der aktuellen öffentlichen Diskussion.
Das Wichtigste
- Die Bundesregierung prüft aktuell Änderungen an Paragraf 188 StGB, nachdem UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan Kritik geäußert hat.
- Für Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehle nach Paragraf 188 seit 2024 liegen der Bundesregierung keine spezifischen Zahlen vor.
- Internationale Standards zum Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit sieht die Bundesregierung als umfassend gewahrt und hält eine Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht für notwendig.
Prüfung der Vorschrift und politische Auslöser
Wie Bundestag unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion berichtet, beobachtet sie die Anwendung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches fortlaufend und prüft derzeit, wie den vorgebrachten Bedenken Rechnung getragen werden kann.Anlass der Anfrage ist unter anderem Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Äußerungsfreiheit, Irene Khan. Die Bundesregierung betont zugleich, dass die Meinungsfreiheit auch scharfe Kritik an Politikern umfasst, jedoch nicht jede persönlich gerichtete Beschimpfung erlaubt.
Nach Darstellung der Bundesregierung ist es Aufgabe von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, bei Auslegung und Anwendung des Beleidigungsstrafrechts im Einzelfall die Bedeutung der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen.
Begrenzte Datengrundlage und Haltung zu Standards
Zahlen zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen nach Paragraf 188 seit 2024 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Die vorhandenen Statistiken erfassten den Gegenstand der Verfahren nicht in einer entsprechend detaillierten Form.Zugleich erklärt die Bundesregierung, internationale Standards zum Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit seien in Deutschland umfassend gewahrt. Eine Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nach der sich die AfD-Fraktion ebenfalls erkundigt hat, hält sie in diesem Zusammenhang nicht für erforderlich.
In unserem früheren Beitrag zur staatlichen Projektförderung von Medienunternehmen gegen digitale Desinformation ging es um eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Dabei standen Auswahlkriterien, Kontrolle und Transparenz geförderter Vorhaben im Fokus sowie die Frage, ob staatliche Unterstützung journalistische Unabhängigkeit beeinflussen kann. Genannt wurden unter anderem das CORRECTIV-Verbundprojekt „kuKI“ und Projekte der Deutschen Welle.
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