Bundesregierung verteidigt sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine

Bundesregierung verteidigt sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine
Sicherheit durch Ukraine-Kooperation

Die Bundesregierung stellt die Kooperation mit der Ukraine als Beitrag zur Sicherheit Deutschlands dar. Sie begründet dies mit den aus ihrer Sicht höheren sicherheitspolitischen Kosten und Folgen eines militärischen Siegs Russlands für den euroatlantischen Raum.

Das Wichtigste

  • Die Bundesregierung verteidigt die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine mit Verweis auf deutsche und europäische Sicherheitsinteressen im Kontext des russischen Angriffskriegs.
  • Nach Ansicht der Bundesregierung wiegen die sicherheitspolitischen Risiken einer Ukraine-Unterstützung weniger schwer als die Kosten eines militärischen Erfolgs Russlands.
  • Die Regierung beruft sich auf Artikel 51 der UN-Charta, wonach die Ukraine das Recht zur Selbstverteidigung einschließlich Angriffen auf Aggressonenterritorium hat.

Sicherheitsbegründung der Bundesregierung

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, verteidigt die Bundesregierung die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine mit Verweis auf deutsche und europäische Sicherheitsinteressen. Nach ihrer Darstellung wehrt sich die Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, der Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum erschüttert hat.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die sicherheitspolitischen Risiken einer Unterstützung der Ukraine geringer sind als die Kosten und Konsequenzen eines militärischen Erfolgs Russlands. Damit ordnet sie die Kooperation als Teil einer breiteren Sicherheitsstrategie ein.

Völkerrechtlicher Rahmen und Bedeutung

Zur Begründung verweist die Bundesregierung zudem auf Artikel 51 der UN-Charta. Danach hat die Ukraine das Recht, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen, wobei Handlungen der Selbstverteidigung auch gegen das Territorium des Aggressors gerichtet sein dürfen.

Mit dieser Einordnung verknüpft die Bundesregierung ihre Unterstützung der Ukraine nicht nur mit politischer Solidarität, sondern auch mit einer rechtlichen und sicherheitspolitischen Argumentation. Für Deutschland bedeutet dies aus ihrer Sicht, dass die Zusammenarbeit mit Kiew Teil der eigenen Stabilitäts- und Sicherheitsvorsorge bleibt.

In unserem früheren Artikel über die Reise des Verteidigungsausschusses des Bundestags nach Warschau haben wir beleuchtet, wie Deutschland und Polen ihre sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit durch Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern vertiefen wollen. Im Mittelpunkt standen dabei die strategische Abstimmung in der Verteidigungs- und Außenpolitik sowie der Ausbau institutioneller Kontakte. Damit ordnet sich der Besuch in den breiteren sicherheitspolitischen Kontext ein, der auch durch den Krieg gegen die Ukraine geprägt ist.

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