Bafin warnt vor nicht registrierter Finanzanalyse von Equity Research Investors PTE Ltd.
Die deutsche Finanzaufsicht weist auf fehlende regulatorische Angaben zu einem in Singapur ansässigen Anbieter von Aktienanalysen hin. Betroffen ist das AlleAktien Investors Magazin, das über eine Website verbreitet wird und nach Darstellung der Behörde Anlageempfehlungen enthält.
Höhepunkte
- Die Bafin warnt, dass Equity Research Investors PTE Ltd. aus Singapur nicht als Ersteller von Finanzanalysen registriert ist.
- Das Unternehmen, Betreiber der Website investors.alleaktien.com und Herausgeber des AlleAktien Investors Magazin, hat der Bafin keine Tätigkeitsanzeige vorgelegt.
- Für Anbieter wie Equity Research Investors PTE Ltd. gelten laut Paragraf 86 Absatz 1 WpHG in Deutschland Meldepflichten bei der Erstellung oder Verbreitung von Anlageempfehlungen.
Hinweis der Aufsicht zu Registrierung und Erreichbarkeit
Wie die Bafin mitteilt, ist die Equity Research Investors PTE Ltd. aus Singapur nicht als Ersteller von Finanzanalysen registriert. Das Unternehmen betreibt nach den Angaben die Website investors.alleaktien.com und verbreitet darüber das AlleAktien Investors Magazin.Nach Darstellung der Aufsicht liegt der Bafin von der Equity Research Investors PTE Ltd. keine Tätigkeitsanzeige vor. Zudem ist das Unternehmen postalisch nicht erreichbar, heißt es in dem Hinweis der Behörde.
Relevanz für den Markt für Anlageempfehlungen
Im Mittelpunkt der Mitteilung steht die Einordnung von Inhalten des Magazins als Aktienanalysen. Für Anbieter, die Anlageempfehlungen erstellen oder weitergeben, gelten in Deutschland regulatorische Vorgaben zur vorherigen Anzeige bei der Aufsicht.Die Bafin verweist dabei auf Paragraf 86 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, wonach die Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen vorab anzuzeigen ist. Der Hinweis unterstreicht damit die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Research-Anbieter, die sich an Anleger im deutschen Markt richten.
In unserem früheren Artikel zur Kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag zu Greenwashing-Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen haben wir erläutert, wie der Anlegerschutz bei Nachhaltigkeitsaussagen stärker in den Fokus rückt. Dabei ging es unter anderem um die Bewertung von ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug und mögliche Auswirkungen auf Produktgestaltung, Benennung und Vermarktung. Der Vorstoß verdeutlichte, dass Anbieter sich bei Marketing und Produktkommunikation auf strengere Vorgaben einstellen müssen – ein Kontext, der auch bei aufsichtsrechtlichen Hinweisen zu Finanzanalysen und Anlageempfehlungen relevant ist.
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