Mutares-Jahresabschluss wegen Pflichtangabe zu Forderungslaufzeiten von Bafin beanstandet

Mutares-Jahresabschluss wegen Pflichtangabe zu Forderungslaufzeiten von Bafin beanstandet
Mutares von Bafin gerügt

Die deutsche Bilanzkontrolle hebt einen Fehler im offengelegten Jahresabschluss von Mutares zum 31. Dezember 2023 hervor. Im Mittelpunkt steht eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe zur Laufzeit konzerninterner Forderungen, die Investoren einen besseren Einblick in die kurzfristige Liquiditätslage geben soll.

Höhepunkte

  • Mutares SE & Co. KGaA muss den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wegen fehlender Angabe zu Forderungslaufzeiten von der Bafin berichtigen.
  • Bei ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 328 Millionen Euro fehlte der Hinweis, dass 202 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.
  • Die Bafin veröffentlichte den Verstoß, um den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsfehler gemäß Paragraf 109 Absatz 2 WpHG zu informieren.

Beanstandung im Abschluss 2023

Wie die Bafin mitteilt, ist der offengelegte Jahresabschluss der Mutares SE & Co. KGaA zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft. Nach Feststellung der Finanzaufsicht fehlt bei in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von insgesamt 328 Millionen Euro der Hinweis, dass ein Teil davon in Höhe von 202 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat.

Die Angabe zur Restlaufzeit von Forderungen ist gesetzlich vorgeschrieben und soll einen besseren Einblick in die kurzfristige Liquiditätslage des Unternehmens ermöglichen. Bei den verbundenen Unternehmen handelt es sich um Beteiligungen an anderen Gesellschaften, hier also um Private-Equity-Investitionen.

Die Prüfung ist nach Angaben der Aufsicht abgeschlossen.

Folgen für Kapitalmarkt und Bilanzaufsicht

Die Bafin ist seit dem 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, WpHG.

In Bilanzkontrollverfahren prüft die Behörde die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen sowie der zugehörigen Lageberichte. Stellt sie dabei Fehler fest, veröffentlicht sie diese, um den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße zu informieren und das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern zu stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist Paragraf 109 Absatz 2 WpHG.

In unserem früheren Beitrag zur BaFin-Prüfung des Zalando-Konzernabschlusses 2025 ging es darum, dass die Finanzaufsicht eine formelle Bilanzkontrolle wegen möglicher Verstöße in der Anhangsdarstellung eingeleitet hat. Wir ordneten ein, dass solche Prüfungen zwar nicht zwingend die Kernkennzahlen verändern müssen, aber als regulatorisches Schlagzeilenrisiko die Marktstimmung und Kursreaktionen spürbar beeinflussen können.

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