Frankfurt (Oder) verhängt Bewährungsstrafe nach Sozialleistungsbetrug
Ein Unternehmer aus dem Raum Seelow erhält wegen unvollständiger Angaben zu seinen Einkünften eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Der Fall betrifft zu Unrecht bezogene Leistungen von fast 5.000 Euro und geht auf Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) zurück.
Das Wichtigste
- Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhängte gegen einen Unternehmer eine siebenmonatige Bewährungsstrafe wegen besonders schweren Betrugs durch Unterlassen.
- Zwischen April 2022 und April 2024 erhielt der Mann fast 5.000 Euro Sozialleistungen unrechtmäßig, indem er Einnahmen aus einer Geschäftsführertätigkeit verschwieg.
- Zusätzlich zur Bewährungsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung der erschlichenen Leistungen und die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Verurteilten an.
Gerichtsbeschluss und Ermittlungsverlauf
Laut Zoll hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) gegen den Unternehmer einen Strafbefehl wegen Betrugs durch Unterlassen im besonders schweren Fall erlassen. Die Vollstreckung der siebenmonatigen Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.Nach den Feststellungen lebte der Mann in einer Bedarfsgemeinschaft und gab dem Jobcenter Märkisch-Oderland im Zeitraum von April 2022 bis April 2024 seine Einnahmen aus einer Geschäftsführertätigkeit im Gebäudeservice nicht vollständig an. Dadurch erhielt er Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch in Höhe von fast 5.000 Euro zu Unrecht.
Ausgelöst wurde der Fall durch eine anonyme Anzeige beim Jobcenter. Die weiteren Ermittlungen übernahm anschließend die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder).
Folgen für Rückforderung und Kontrolle
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung der zu Unrecht erlangten Leistungen an. Auch die Verfahrenskosten muss der Verurteilte tragen.Der Fall zeigt die finanzielle Relevanz enger Kontrollen bei Sozialleistungen und Nebeneinkünften. Für Behörden in der Region unterstreicht das Verfahren die Bedeutung von Hinweisen, Datenabgleich und zollgestützten Ermittlungen bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch.
In unserem früheren Artikel zum Sozialleistungsbetrug und mutmaßlicher Schwarzarbeit in Schwäbisch Gmünd ging es um einen Leistungsempfänger, der über Jahre Arbeitslosengeld bezogen haben soll, obwohl er zugleich in Vollzeit in einem Elektrohandwerksbetrieb gearbeitet habe. Das Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe knapp unter der Bewährungsgrenze und ordnete die Rückzahlung des entstandenen Schadens an; auch die Arbeitgeber wurden wegen Beihilfe verurteilt. Der Fall zeigte zudem, wie Hinweise aus dem Jobcenter und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit digital gesicherten Belegen zur Aufklärung beitragen.
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