Bundesrat fordert Änderungen am Finanzausgleichsgesetz 2026
Im Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern dringt der Bundesrat auf weitere Anpassungen am Finanzausgleichsgesetz 2026. Die Länder wollen damit unter anderem spätere Folgeänderungen vermeiden, während die Bundesregierung mehrere Vorschläge zurückweist.
Das Wichtigste
- Der Bundesrat fordert mehrere Änderungen am Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026, besonders bezüglich der Umsatzsteuerverteilung.
- Die Bundesregierung kündigt für die Jahre ab 2034 eine weitere Anpassung der Umsatzsteuerverteilung an und will entsprechende Gesetzesvorschläge rechtzeitig vorlegen.
- Teile der vom Bundesrat geforderten Änderungen lehnt die Bundesregierung ab, sodass der genaue Umfang der jetzigen Gesetzesanpassung weiter umstritten bleibt.
Streit um Anpassungen bei der Umsatzsteuerverteilung
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, fordert der Bundesrat in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026.Mit dem Gesetz sollen Änderungen an der Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern vorgenommen werden. Nach Darstellung des Bundesrates zielen die vorgeschlagenen Anpassungen auch darauf ab, weitere Folgeänderungen am Finanzausgleichsgesetz zu vermeiden.
Bundesregierung weist Teile der Vorschläge zurück
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, dass für die Jahre ab 2034 eine weitere Änderung der Umsatzsteuerverteilung notwendig sei. Eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes werde rechtzeitig vorgelegt.Andere Vorschläge des Bundesrates lehnt die Bundesregierung ab. Damit bleibt im weiteren Verfahren strittig, in welchem Umfang das Gesetz bereits jetzt so ausgestaltet werden soll, dass spätere Nachsteuerungen begrenzt werden.
In unserem früheren Beitrag zu den Rekord-Realsteuereinnahmen der Gemeinden 2025 haben wir gezeigt, dass vor allem die Gewerbesteuer mit 76,4 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht hat, während sich die Entwicklung je nach Bundesland deutlich unterscheidet. Außerdem haben wir erläutert, dass die seit 2025 geltende Grundsteuerreform durch neue Berechnungsmodelle und angepasste Hebesätze die Vergleichbarkeit der Grundsteuerbelastung zwischen den Ländern einschränkt.
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