Deutschland modernisiert BAföG mit höheren Sätzen und digitalem Antragsverfahren
Die Bundesregierung treibt eine umfassende Reform der Ausbildungsförderung voran, um den Zugang zu Studium und schulischer Ausbildung weniger stark vom Einkommen der Eltern abhängig zu machen. Im Bundestag steht dazu das 30. BAföG-Änderungsgesetz in erster Lesung, das höhere Wohn- und Lebenshaltungssätze sowie einfachere digitale Verfahren vorsieht.
Das Wichtigste
- Die Wohnkostenpauschale für Studierende steigt zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro, der Grundbedarf folgt in zwei Stufen auf 563 Euro ab April 2029.
- Eltern-, Ehe- und Lebenspartner-Freibeträge werden ab Schuljahr bzw. Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent angehoben, dazu steigen Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge.
- Abschaffung des Leistungsnachweises ab dem fünften Semester und vollständige Digitalisierung der Anträge über „BAföG Digital“ sollen den Zugang und Verwaltungsaufwand deutlich verbessern.
Geplante Anpassungen bei Förderung und Leistungen
Wie auf der BMFTR-Website berichtet wird, hat die Bundesregierung die Reform im August beschlossen, bevor der Deutsche Bundestag nun in erster Lesung über das 30. BAföG-Änderungsgesetz berät. In ihrer Rede hebt Bär hervor, dass gute Bildung sowohl für die Zukunft junger Menschen als auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland zentral ist.Zum 1. April 2027 soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studierende soll zudem in zwei Schritten angehoben werden, zunächst zum Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro und ab April 2029 auf 563 Euro.
Auch die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler steigen entsprechend. Hinzu kommen höhere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie jährliche Anhebungen der Einkommensfreibeträge für Eltern sowie Ehe- und Lebenspartner um 1,5 Prozent ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028/29.
Digitalisierung soll Zugang und Fachkräftesicherung stärken
Neben den höheren Leistungen will die Bundesregierung den Zugang zur Förderung vereinfachen, weil viele Anspruchsberechtigte bislang keinen Antrag stellen. Als Gründe nennt Bär fehlende Informationen und den bürokratischen Aufwand.Künftig soll die Antragstellung bis auf einzelne Härtefälle vollständig über die Plattform „BAföG Digital“ laufen. Zudem entfällt der bisher notwendige Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester, was Studierende entlasten und den Verwaltungsaufwand senken soll.
Die Reform wird von der Bundesregierung auch mit der Hightech Agenda Deutschland verknüpft. Gut ausgebildete Fachkräfte gelten als Voraussetzung für Forschung, Innovation und wirtschaftliche Stärke, während der Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird.
In unserem früheren Beitrag zur Ausschussagenda im Bundestag haben wir einen Überblick über zentrale Vorlagen und Anhörungen gegeben, darunter die Zustimmung des Digitalausschusses zu einem Gesetz für digitale Identitäten. Dabei ging es darum, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen sicherer und einfacher zu machen. Außerdem wurden weitere laufende Beratungen von Klimapolitik bis Gesundheit und Verwaltungsmodernisierung eingeordnet.
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