Bundesregierung verweist auf DEval-Bewertung zu wirtschaftlichen Rückflüssen aus Entwicklungsgeldern
Die Bundesregierung ordnet die Debatte über wirtschaftliche Rückflüsse aus der Entwicklungszusammenarbeit mit Verweis auf eine aktuelle Auswertung der Studienlage neu ein. Eine im September 2026 veröffentlichte zusammenfassende Bewertung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit steht dabei im Mittelpunkt einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Das Wichtigste
- Die Bundesregierung verweist auf eine zusammenfassende DEval-Bewertung zu wirtschaftlichen Rückflüssen aus Entwicklungsgeldern, veröffentlicht im September 2026.
- Zwei Studien der Universität Göttingen liefern laut Bundesregierung methodisch bedingt unterschiedliche Ergebnisse zu wirtschaftlichen Rückflüssen aus der Entwicklungszusammenarbeit.
- Keine der genannten Göttinger Studien wurde finanziell oder wissenschaftlich vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, KfW oder anderen relevanten Organisationen unterstützt.
Studienlage und politische Einordnung
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf eine zusammenfassende Bewertung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit, DEval, die im September 2026 veröffentlicht wurde. Diese Bewertung bezieht sich auf die vorhandene Studienlage zu wirtschaftlichen Rückflüssen aus der Entwicklungszusammenarbeit.Die Bundesregierung erklärt zudem, dass zwei Studien der Universität Göttingen zu abweichenden Ergebnissen kommen, weil sie unterschiedliche Untersuchungsgegenstände und -zeiträume behandeln. Damit stellt sie die Unterschiede in den Befunden als methodisch bedingt dar, nicht als unmittelbaren Widerspruch in der Sache.
Folgen für Förderdebatte und Entwicklungssektor
Für die politische Diskussion ist zudem relevant, dass nach Darstellung der Bundesregierung keine der beiden Göttinger Studien vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder von anderen von der AfD-Fraktion genannten Organisationen finanziell gefördert oder wissenschaftlich begleitet wurde.Diese Einordnung grenzt die staatliche Förderung von den untersuchten wissenschaftlichen Arbeiten ab und dürfte die Debatte über die wirtschaftlichen Effekte deutscher Entwicklungsgelder im entwicklungspolitischen Sektor weiter prägen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie belastbar die bestehende Evidenz zu möglichen Rückflüssen nach Deutschland ist.
In unserem früheren Bericht über den AfD-Antrag zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit und zur UN-Agenda 2030 haben wir dargestellt, dass die Fraktion einen Ausstieg aus dem Rahmenwerk sowie eine Einschränkung der EZ fordert. Im Zentrum standen die politischen und praktischen Folgen eines möglichen Kurswechsels – einschließlich Kritik an multilateralen Vorgaben und an der Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure in Partnerländern.
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