KfW setzt ERP-Förderkredite für Gründung und Digitalisierung in Deutschland um

KfW setzt ERP-Förderkredite für Gründung und Digitalisierung in Deutschland um
KfW-Förderkredite für Gründer

Quelle: BMWE Pressemitteilungen

Höhepunkte

  • KfW und ERP-Förderkredite ermöglichen Gründungen, Nachfolgen und Digitalisierungsvorhaben in Deutschland mit Kreditsummen von 25.000 Euro bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen sowie große Mittelständler gelten Kredithöchstgrenzen von 25 Millionen Euro, Laufzeiten bis zu 20 Jahre und 50 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbanken.
  • Konsortialkredite wie der KfW Kredit für Wachstum adressieren innovative und nachhaltige Großprojekte bis zwei Milliarden Euro Gruppenumsatz und folgen EU-Taxonomie-Kriterien.

Die Förderkredite der KfW bleiben für viele Vorhaben ein zentraler Finanzierungsweg, weil Anträge weiterhin über die Hausbank gestellt werden müssen und zwar vor dem Start eines Projekts. Umgesetzt werden die Programme im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und richten sich an Gründende, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine bis große Mittelständler in Deutschland.

Konditionen und Zugang über Hausbanken

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wickelt mehrere ERP- und KfW-Förderkreditprogramme ab, die auf unterschiedliche Unternehmensgrößen und Zwecke zugeschnitten sind. Voraussetzung ist durchgängig, dass die Antragstellung über Banken und Sparkassen erfolgt und vor Vorhabensbeginn eingereicht wird. Damit bleibt die Hausbank Schnittstelle für Prüfung, Durchleitung und Auszahlung, während die Programme zinsgünstige Konditionen ermöglichen.

Im ERP-Gründerkredit, StartGeld, können Gründungen, Festigungsmaßnahmen und auch Nachfolgen in Deutschland finanziert werden, bis zu einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich gewerblicher Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht aufbauen wollen. Zusätzlich sind kleine gewerbliche Unternehmen nach EU-KMU-Definition antragsberechtigt, die bestimmte Umsatz-, Beschäftigten- und Bilanzsummengrenzen einhalten.

Kredithöhen, Laufzeiten und Haftungsfreistellung

Für kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler adressiert der ERP-Förderkredit KMU Gründungen, Nachfolgen sowie Vorhaben im In- und Ausland. Die Kredithöchstgrenze liegt bei 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Laufzeiten können je nach Zweck bis zu 20 Jahre betragen. Besonders günstige Zinsen sind laut Programmbeschreibung für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten und für junge Unternehmen mit weniger als fünf Jahren Marktaktivität vorgesehen.

Für größere Unternehmen steht der KfW-Förderkredit großer Mittelstand zur Verfügung, der sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro einschließlich Nachfolgerinnen und Nachfolgern richtet. Auch hier beträgt die Kredithöchstgrenze 25 Millionen Euro pro Vorhaben und die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre reichen. In beiden Programmen kann die KfW den durchleitenden Banken und Sparkassen eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent anbieten, um die Kreditvergabe zu erleichtern.

Schwerpunkte Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben im Inland finanziert werden, einschließlich Investitions- und Betriebsmittelbedarf. Der Kreditbetrag reicht von 25.000 Euro bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben, bei innovativen Unternehmen gilt zudem eine maximale Grenze von 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Ergänzend zielt ERP-Mezzanine für Innovation auf marktnähere Forschung und Entwicklung in Deutschland, mit Kreditbeträgen von 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro und optionaler Struktur als Paket aus klassischem Darlehen und Nachrangdarlehen.

Für großvolumigere Finanzierungen bietet die KfW zudem Konsortiallösungen an, unter anderem den KfW Kredit für Wachstum mit den Schwerpunkten Innovation und Digitalisierung. Er richtet sich an in- und ausländische privatmehrheitlich gehaltene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Gruppenumsatz in der Regel bis zwei Milliarden Euro, wobei die KfW marktüblich gemeinsam mit anderen Banken finanziert und anteilig Kreditrisiken übernimmt. Für nachhaltige Transformation gibt es den KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation, der Investitionen und Betriebsmittel für Maßnahmen wie Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz oder Kreislaufwirtschaft finanzieren soll und sich an Kriterien der EU-Taxonomie anlehnt.

Zuletzt haben wir über die Förderinitiative „KMU-innovativ“ des BMFTR berichtet, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte erleichtern soll. Der Beitrag erläuterte die festen Einreichstichtage (15. April und 15. Oktober), das zweistufige Verfahren mit vergleichsweise schnellen Rückmeldungen sowie die thematische Breite von Biomedizin bis Klima, Energie und Kreislaufwirtschaft.

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