Bundestag befasst sich mit Vergütung ambulanter Psychotherapie
Im Petitionsausschuss des Bundestags steht die Forderung nach einer angemessenen Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen im Fokus. Hintergrund sind mögliche Vergütungskürzungen von bis zu 25 Prozent, die nach Einschätzung von Fachvertretern das Behandlungsangebot und den Zugang für Patienten belasten können.
Höhepunkte
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte laut Petition Kürzungen von bis zu 25 Prozent bei ambulanter Psychotherapie verursachen und Praxen wirtschaftlich gefährden.
- Der Erweiterte Bewertungsausschuss empfahl eine Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent, berücksichtigte aber zusätzliche Strukturzuschläge und Unterstützungsmaßnahmen.
- Versorgungsdefizite bestehen laut Fachverbänden besonders im ländlichen Raum, da die Bedarfsplanung auf Zahlen von 1999 basiert und aus ihrer Sicht nicht mehr zeitgemäß ist.
Debatte über Honorierung und Versorgungsrisiken
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, steht die Petition von Siegfried Kaldewey mit mehr als 140.000 Unterstützern im Mittelpunkt einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph, die den Petenten vertritt, warnt, dass durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Kürzungen von bis zu 25 Prozent im Raum stehen und damit die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen unter Druck gerät.Udolph betont, die ambulante Psychotherapie rette Leben und spare zugleich Kosten im Gesundheitswesen. Eine abgesenkte oder strukturell unzureichende Vergütung könne nach ihrer Darstellung in einem bereits angespannten Versorgungssystem dazu führen, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird.
Der Petent verweist dabei auch auf eigene Erfahrungen aus der Patientensicht. In der Petition heißt es, dass bereits heute die bestehenden Kapazitäten an ihre Grenzen stoßen, weil ein Therapieplatz erst nach längerer Suche zu finden gewesen sei.
Konflikt zwischen Statistik und regionaler Versorgung
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge, verweist darauf, dass statistisch betrachtet keine Unterversorgung in der ambulanten Psychotherapie vorliegt. Zugleich räumt er ein, dass individuelle Betroffenheit vor Ort zu einer anderen Wahrnehmung führen könne.Nach Angaben von Sorge liegt die Zuständigkeit für die Vergütungsentwicklung bei den Akteuren der Selbstverwaltung im Bewertungsausschuss. Das Bundesgesundheitsministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht und habe keinen groben inhaltlichen Fehler festgestellt; der Erweiterte Bewertungsausschuss habe eine Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent empfohlen und dabei zusätzliche Strukturzuschläge sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt.
Udolph und die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, sprechen sich dagegen für eine stärkere ambulante Versorgung aus. Besonders im ländlichen Raum sehen sie Defizite, weil die zugrunde liegenden Bedarfszahlen aus dem Jahr 1999 stammten und aus ihrer Sicht nicht mehr der heutigen Realität entsprächen; bei gleicher Prävalenz psychischer Erkrankungen gebe es dort nach der Bedarfsplanung nur halb so viele Praxissitze wie in Städten.
In unserem früheren Beitrag zur Finanzierung ambulanter Notfallleistungen in Krankenhaus-Notaufnahmen haben wir beleuchtet, wie Vergütungsregeln im EBM aus Sicht der Grünen Fehlanreize setzen können, weil ambulante Behandlungen nicht kostendeckend vergütet werden und dadurch stationäre Aufnahmen attraktiver werden. Zudem ging es um Reformvorschläge wie eine kostendeckende ambulante Vergütung und eine separate Vorhaltefinanzierung für Personal, um Strukturen zu stabilisieren und die Versorgung – besonders im ländlichen Raum – abzusichern.
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