Bund sichert unveränderte Eingliederungshilfe zu, Ergebnisse des Reformdialogs folgen in zwei Wochen

Bund sichert unveränderte Eingliederungshilfe zu, Ergebnisse des Reformdialogs folgen in zwei Wochen
Eingliederungshilfe bleibt erhalten

Der Reformdialog zur Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen konzentriert sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums auf Bürokratieabbau und effizientere Verfahren, nicht auf Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderungen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Sorgen aus Kommunen und Behindertenverbänden, die angesichts des Finanzdrucks Einschnitte bei zentralen Unterstützungsleistungen befürchten.

Höhepunkte

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekräftigt offiziell, dass die Eingliederungshilfe in laufenden Reformgesprächen unverändert bleibt und nicht eingeschränkt wird.
  • Eine Petition von Ulla Schmidt mit 181.269 Unterschriften fordert Kostenbegrenzungsdiskussionen zu stoppen und betont Verunsicherung unter Menschen mit Behinderungen wegen kommunalen Finanzdrucks.
  • Das Ministerium plant, die Ausweitung der Gesamtpläne von zwei auf fünf Jahre zu prüfen, um Bürokratie und Verfahren zu vereinfachen; Ergebnisse werden in zwei Wochen veröffentlicht.

Reformdialog mit Fokus auf Verfahren

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, weist die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, Befürchtungen zurück, der laufende Dialogprozess ziele auf Einschränkungen der Eingliederungshilfe. In der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses sagt sie, es gehe vielmehr darum, Stellen für weniger Bürokratie und schlankere Abläufe zu identifizieren.

Auslöser der Debatte ist eine öffentliche Petition von Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe, die 181.269 Mitzeichnungen erreicht. Schmidt warnt vor Diskussionen über eine Begrenzung der Kosten für die Eingliederungshilfe und betont, dies verunsichere viele Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und ihr Umfeld erheblich.

Nach Darstellung von Griese werden im Dialogprozess Verbesserungen bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes erörtert. Als fachlich konsensfähig gilt demnach eine Ausweitung der Gesamtpläne von bisher zwei auf fünf Jahre, was Leistungsberechtigte entlasten und zugleich Verfahren für Leistungserbringer und Behörden vereinfachen soll.

Finanzdruck der Kommunen bleibt Streitpunkt

Schmidt verweist darauf, dass die Diskussion durch den seit Jahren anhaltenden finanziellen Druck auf Kommunen verschärft wird. Aus ihrer Sicht darf die nötige Reform jedoch nicht bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen ansetzen, sondern bei bundesweiten Bedarfsermittlungen, Digitalisierung, längeren Bewilligungszeiträumen und einer stärkeren Vertrauenskultur.

Beim Thema gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen, auch Pooling genannt, stellt Griese klar, dass individuelle Bedarfe in jedem Fall gedeckt sein müssen. Wo es sachlich sinnvoll, möglich und bedarfsgerecht sei, könne etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Nutzung stattfinden.

Die Ergebnisse des Dialogprozesses will das Ministerium innerhalb der nächsten zwei Wochen veröffentlichen. Griese sagt zugleich, dass zwar auch Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, eine Sanierung der Kommunalfinanzen aus ihrer Sicht aber nicht über Einschnitte bei der Eingliederungshilfe erfolgen könne.

In unserem früheren Beitrag zum Reformgipfel im Kanzleramt haben wir beleuchtet, wie Union und SPD mit Arbeitgebern und Gewerkschaften über ein mögliches Reformpaket verhandeln. Im Zentrum standen dabei strittige Punkte wie Rente, Steuerpolitik, Arbeitszeit und der Abbau von Bürokratie – samt engem Zeitplan bis Anfang Juli im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2027.

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