AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Senkung von Strom- und Energiesteuern vor
Im Bundestag steht ein weiterer Vorstoß zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen bei den Energiekosten auf der Tagesordnung. Die AfD-Fraktion will die Energie- und Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum senken und verknüpft den Entwurf mit weiteren energiepolitischen Initiativen.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Senkung von Energie- und Stromsteuern sowie zur Abschaffung zentraler Emissionsgesetze eingebracht.
- Die vorgeschlagenen Steuerentlastungen auf europarechtliches Mindestmaß belaufen sich auf insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich, davon 12,3 Milliarden Euro für Kraftstoffe und 6,2 Milliarden Euro für Strom.
- Der Bund hätte laut Gesetzentwurf Mindereinnahmen in gleicher Höhe und rechnet mit weiteren Ausfällen bei der Umsatzsteuer, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt werden soll.
Gesetzentwurf und geplante Entlastung
Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der am Donnerstag in erster Lesung zusammen mit weiteren Vorlagen der Fraktion behandelt werden soll. Dabei geht es neben der Senkung der Energie- und Stromsteuer auch um eine niedrigere Umsatzsteuer auf Gas sowie um die Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.Nach Angaben der Fraktion würde eine flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Der Schwerpunkt der Entlastung liegt demnach mit rund 12,3 Milliarden Euro bei Kraftstoffen, hinzu kommen knapp 6,2 Milliarden Euro aus der Absenkung der Stromsteuer.
Auswirkungen auf Staatshaushalt und Energiesektor
Weitere 2,5 Milliarden Euro sollen Bürgern und Betrieben laut Entwurf bei den Heizkosten zugutekommen. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe, zusätzlich rechnet die Fraktion mit weiteren Ausfällen bei der Umsatzsteuer.Der Vorstoß zielt damit zugleich auf eine spürbare Senkung energiebezogener Belastungen für Unternehmen in Deutschland. Für den Energiesektor und energieintensive Betriebe ist die parlamentarische Beratung relevant, weil sie die Debatte über Steuerentlastungen, Wettbewerbsfähigkeit und staatliche Einnahmen erneut in den Mittelpunkt rückt.
In unserem früheren Beitrag über die Reformdebatte vor dem Sozialpartnergipfel im Kanzleramt ging es um wachsende Spannungen zwischen Bundesregierung, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über ein mögliches Maßnahmenpaket. Dabei standen unter anderem Steuerentlastungen, Rentenfragen, Bürokratieabbau und Schritte zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts im Fokus – samt der Sorge, dass ohne greifbare Ergebnisse der politische Druck in der Koalition weiter zunimmt.
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