Asse-II-Projekt verursacht 191,11 Millionen Euro laufende Kosten
Die laufenden Ausgaben für das Atommüllprojekt Asse II liegen weiter auf hohem Niveau, während der Bund den Gesamtaufwand für Rückholung und Stilllegung weiterhin nicht verlässlich beziffern kann. Für das vergangene Jahr summieren sich die Kosten nach Regierungsangaben auf rund 191,11 Millionen Euro, zugleich bleibt auch der Zeitplan für den Beginn der Rückholung offen.
Höhepunkte
- Asse II verursachte 2023 laufende Kosten von rund 191,11 Millionen Euro, darunter Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten laut Bundestagsantwort.
- Eine belastbare Gesamtkostenschätzung bleibt aus, da Bundesregierung den Aufwand für die Rückholung von 47.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle weiterhin nicht verlässlich beziffern kann.
- Der ursprünglich für 2033 geplante Beginn der Rückholung ist nicht mehr haltbar, neuer Termin bislang offen, was finanzielle Risiken und Planungsdruck für den Bund erhöht.
Kostenrahmen und offene Gesamtschätzung
Wie der Deutscher Bundestag in einer veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion berichtet, beliefen sich die laufenden Kosten für das Projekt Asse II im vergangenen Jahr auf rund 191,11 Millionen Euro.Das Projekt der Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, umfasst die Stilllegung der Schachtanlage Asse II und die Rückholung von rund 47.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle. In der Summe enthalten sind laut Regierungsantwort unter anderem Personalaufwendungen, Sachkosten sowie Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten.
Eine belastbare Schätzung der voraussichtlichen Gesamtkosten nennt die Bundesregierung weiterhin nicht. Sie begründet dies damit, dass der Aufwand für die Rückholung derzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden könne und eine genauere Kalkulation erst möglich sei, wenn die Rückholplanung weiter detailliert und die Stilllegungsmaßnahmen bekannt sind.
Folgen für Zeitplan und Entsorgungssektor
Für den Entsorgungs- und Nuklearsektor unterstreicht die Entwicklung die anhaltende Unsicherheit bei einem der komplexesten deutschen Altlastenprojekte. Solange Umfang, Dauer und technische Ausgestaltung der Rückholung nicht abschließend feststehen, bleiben auch die finanziellen Risiken für den Bund nur eingeschränkt kalkulierbar.Mitte April hatte die BGE zudem öffentlich mitgeteilt, dass sich der seit 2020 angepeilte Beginn der Rückholung im Jahr 2033 nicht mehr darstellen lasse. Ein neuer Termin könne bislang noch nicht valide genannt werden, was den langfristigen Planungsdruck für das Vorhaben weiter erhöht.
Unsere frühere Analyse zur EU-Klimazielsetzung für 2040 beleuchtete die Forderungen des Umweltbundesamts nach einem höheren Reduktionsziel und strengeren Regeln für die Anrechnung internationaler Emissionsgutschriften. Im Mittelpunkt standen zudem die Rolle eines starken EU-Emissionshandels sowie die Warnung, dass ohne sozialen Ausgleich steigende CO2-Preise die Akzeptanz der Transformation gefährden können.
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