Bund prüft Haftung nach Überzahlung von Auslandszuschlägen
Ein Berechnungsfehler bei Auslandszuschlägen belastet den Bund mit einem Schaden von rund fünf Millionen Euro. Die fehlerhaften Zahlungen laufen von Juli 2025 bis Juni 2026 und betreffen Beschäftigte sowie Soldaten an 71 deutschen Dienstorten im Ausland.
Höhepunkte
- Ein Rechenfehler von Mercer führte zu Überzahlungen bei Auslandszuschlägen, sodass das Auswärtige Amt eine Haftung des Dienstleisters prüft.
- Die Bundesregierung kann zu viel gezahlte Auslandszuschläge aus rechtlichen Gründen nicht von den Empfängern zurückfordern.
- In Litauen sinkt die Stufe für Soldatenstandorte wie Rukla nachträglich von neun auf acht, wodurch monatlich mehrere Hundert Euro pro Kopf wegfallen.
Fehler bei Zuschlagsberechnung und rechtliche Folgen
Wie der „Spiegel“ berichtet, entsteht die Überzahlung durch einen Rechenfehler des Beratungsunternehmens Mercer, das für das Auswärtige Amt die Auslandszuschläge kalkuliert. Nach Angaben des Ministeriums werden dabei offenbar auch Werte als Plusfaktoren erfasst, die bei günstigeren Lebenshaltungskosten am Dienstort eigentlich als Minus berücksichtigt werden müssten.Dadurch rutschen zahlreiche Standorte in zu hohe Besoldungsstufen, sodass höhere Zuschläge ausgezahlt werden als vorgesehen. Das Auswärtige Amt bestätigt den Fehler und prüft nun, ob der Dienstleister für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Von den Empfängern der zu hohen Zahlungen kann die Bundesregierung das Geld aus rechtlichen Gründen nach Ministeriumsangaben nicht zurückfordern.
Folgen für Bundeswehr-Einsatz in Litauen
Besonders sensibel ist der Vorgang für die Bundeswehr in Litauen. Für Standorte wie Rukla sinkt die maßgebliche Besoldungsstufe nachträglich von neun auf acht, wodurch Soldaten je nach Dienstgrad und Grundgehalt monatlich bis zu mehrere Hundert Euro weniger erhalten als zunächst erwartet.Das trifft auf eine Phase, in der die Bundeswehr ihre Panzerbrigade 45 in Litauen weiter ausbaut. Bis 2027 sollen dort rund 4.800 Soldaten und 200 zivile Beschäftigte stationiert werden, während es bereits jetzt schwerfällt, genügend Freiwillige für den Dienst an der Nato-Ostflanke zu gewinnen. Im Verteidigungsministerium wird dem Bericht zufolge deshalb bereits geprüft, wie betroffene Soldaten finanziell entschädigt werden können.
Eine Übersicht zu externen Beraterleistungen der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für 2024 und 2025 zeigte, welche Aufträge vergeben wurden und wofür sie dienten. Unsere frühere Berichterstattung hob zudem hervor, dass externe Beratung laut Regierung nur einzelfallbezogen, unter Wirtschaftlichkeits- und Kontrollvorgaben sowie bei speziellem Bedarf eingesetzt werden soll.
Neueste Retirement Policies Nachrichten
- Forex
- Crypto