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Bundesregierung sieht Datenlücke bei Verstößen gegen Mietpreisregeln

Bundesregierung sieht Datenlücke bei Verstößen gegen Mietpreisregeln
Datenlücke bei Mietpreisen

In der Debatte über Regulierung am Wohnungsmarkt fehlen der Bundesregierung nach eigenen Angaben belastbare Erkenntnisse zum Ausmaß möglicher Verstöße gegen die Mietpreisbremse und gegen Vorschriften zu überhöhten Mieten. Auch eine bundesweite Statistik zu Bußgeldverfahren ist derzeit nicht geplant, während eine Expertengruppe bis Ende 2026 Reformvorschläge zum Mietrecht vorbereiten soll.

Das Wichtigste

  • Die Bundesregierung hat laut Bundestagsantwort keine Erkenntnisse zur Häufigkeit und zum Umfang von Verstößen gegen die Mietpreisbremse oder Mietpreisüberhöhungen.
  • Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen ist nicht geplant; Sanktionen liegen derzeit in der Zuständigkeit der Länderbehörden.
  • Eine Expertengruppe arbeitet bis Ende 2026 an Reformvorschlägen für das Mietrecht, darunter Präzisierungen zu Mietwucher und Bußgeldern, jedoch ohne bisherige Zwischenergebnisse.

Datenlage und geplanter Reformprozess

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass ihr keine Erkenntnisse dazu vorliegen, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Nach ihren Angaben fehlen zudem entsprechende Erkenntnisse zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher.

Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. Zur Begründung heißt es, die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliege den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder.

Mit Blick auf eine geplante Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen hat. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten.

Folgen für Wohnungsmarkt und Regulierung

Die fehlende Datengrundlage erschwert eine belastbare Einschätzung, wie wirksam bestehende Regeln auf dem Mietmarkt tatsächlich sind und in welchem Umfang Sanktionen nötig sein könnten. Zugleich deutet der Verweis auf die laufende Expertenarbeit darauf hin, dass die Bundesregierung Änderungen am Ordnungsrahmen prüft, ohne bereits konkrete Zwischenergebnisse offenzulegen.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Arbeit der Expertengruppe noch nicht abgeschlossen, und die Beratungen erfolgen grundsätzlich vertraulich. Nähere Inhalte, die konkrete Arbeitsweise, der aktuelle Stand der Arbeiten und fachliche Wertungen könnten diese Arbeit erheblich beeinträchtigen; eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung derzeit laut ihrer Antwort nicht.

Die Berliner Vergesellschaftungsdebatte und ihre Auswirkungen auf den Wohnungsbau standen im Mittelpunkt unseres früheren Beitrags. Darin ging es um Warnungen aus der Bauindustrie, dass die Unsicherheit über mögliche Eingriffe wie die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne die Kreditvergabe erschwert und Investoren verunsichert. Zudem wurde thematisiert, welche Risiken das für Neubau und Mietentwicklung in Berlin und darüber hinaus haben könnte.

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