Bafin leitet Prüfung des DekaBank-Konzernabschlusses wegen bilanzierten Steuererstattungsansprüchen ein
Die Finanzaufsicht greift einen Rechnungslegungsfall der DekaBank Deutsche Girozentrale auf und startet eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des zugehörigen Konzernlageberichts. Im Mittelpunkt stehen aktivierte Steuererstattungsansprüche von insgesamt 478 Millionen Euro aus Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018.
Höhepunkte
- Bafin leitet am 28. Mai 2026 eine Prüfung des DekaBank-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 wegen bilanzierten Steuererstattungsansprüchen ein.
- Im Konzernabschluss sind Steuererstattungsansprüche aus Kapitalertragsteuer in Höhe von 478 Millionen Euro für Geschäfte 2013–2018 bilanziert, deren Anrechnung die Finanzverwaltung verweigerte.
- Bafin hält es nach objektivierten Maßstäben für fraglich, ob die Aktivierung dieser Ansprüche überwiegend wahrscheinlich war, und wird das Prüfungsergebnis öffentlich bekanntgeben.
Aufsicht prüft Ansatz von 478 Millionen Euro
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilt, hat sie am 28. Mai 2026 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses der DekaBank Deutsche Girozentrale zum 31. Dezember 2024 und des zugehörigen Konzernlageberichts eingeleitet.Die Behörde sieht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Im Konzernabschluss sind Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert. Diese stehen im Zusammenhang mit Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018, deren Anrechnung von der Finanzverwaltung versagt wurde.
Nach IAS 12.12 sowie IFRIC 23.9 und 23.10 dürfen steuerbezogene Erstattungsansprüche nur dann aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung akzeptieren. Die Bafin stellt klar, dass sie nicht die steuerrechtliche Wirksamkeit der Aktienhandelsgeschäfte als solche prüft, sondern ausschließlich die bilanziellen Voraussetzungen für den Ansatz dieser Ansprüche.
Auswirkungen auf Aufsicht und Markttransparenz
Nach Einschätzung der Bafin sprechen objektivierte Maßstäbe dafür, dass die DekaBank zu Unrecht von einer überwiegend wahrscheinlichen Anerkennung durch die Finanzverwaltung ausgegangen ist. Dabei bezieht die Aufsicht die Rechtsauffassung der zuständigen Finanzbehörden, des Bundesministeriums der Finanzen und die bestehende Rechtsprechung ein.Weil die Bafin die Einleitung der Prüfung öffentlich gemacht hat, will sie auch das Ergebnis veröffentlichen. Das gilt unabhängig davon, ob die Untersuchung letztlich Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.
In unserem früheren Beitrag zur Bestätigung des Top-Ratings der Council of Europe Development Bank haben wir erläutert, welche Faktoren die hohe Bonität stützen – darunter eine starke Kapitalbasis, sehr hohe Liquidität und eine solide Qualität des Kreditportfolios. Zudem ging es um die wachsende Rolle der Bank bei Sozialinvestitionen in Europa, ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ukraine sowie den Ausbau von EU-Programmen wie InvestEU. Als zentraler Risikofaktor wurde zugleich der hohe Verschuldungsgrad genannt, der den zusätzlichen Spielraum für weiteres Kreditwachstum begrenzt.
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