Bafin veröffentlicht PKV-Sterbetafel 2027 für Tarifkalkulationen der Versicherer

Bafin veröffentlicht PKV-Sterbetafel 2027 für Tarifkalkulationen der Versicherer
Neue Sterbetafel 2027 veröffentlicht

Vor dem Start neuer Tarife und möglicher Prämienanpassungen zum 1. Januar 2027 konkretisiert die Finanzaufsicht die versicherungsmathematischen Erwartungen an private Krankenversicherer. Die neue PKV-Sterbetafel zeigt gegenüber dem Vorjahr kaum veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten und setzt damit den Rahmen für künftige Kalkulationen der Unternehmen.

Höhepunkte

  • Bafin verlangt ab 1. Januar 2027 die Verwendung der Sterbetafel PKV-2027 bei Tarifneueinführungen oder Prämienanpassungen privater Krankenversicherer.
  • Bafin erlaubt Ausnahmen von PKV-2027 nur bei nachweisbaren Besonderheiten im Bestand und fordert eine transparente Dokumentation der Annahmen in den Berechnungsgrundlagen.
  • Die vom PKV-Verband erstellte Sterbetafel PKV-2027 weist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unveränderte Sterbewahrscheinlichkeiten auf und sorgt für Kalkulationskontinuität.

Vorgaben für Tarife ab Januar 2027

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilt, erwartet die Aufsicht, dass Unternehmen die Sterbetafel PKV-2027 bei der Einführung neuer Tarife oder bei der Anpassung von Prämien ab dem 1. Januar 2027 berücksichtigen.

Ausnahmen gelten, wenn Besonderheiten im Bestand oder in Teilbeständen vorsichtigere Annahmen erforderlich machen. Die Unternehmen müssen ihre Überlegungen zur Wahl der Sterbetafel in den technischen Berechnungsgrundlagen angemessen dokumentieren.

Bedeutung für die private Krankenversicherung

Erstellt hat die neue Sterbetafel der Verband der privaten Krankenversicherung. Nach den veröffentlichten Angaben ändern sich die Sterbewahrscheinlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr kaum.

Für die Branche bedeutet das vor allem Kontinuität bei einer zentralen Kalkulationsgrundlage für Leistungen und Prämien. Die Sterbetafel ist auf der Website der Bafin verfügbar.

Über die geplante Wohngeldreform für den Bundeshaushalt 2027 haben wir bereits berichtet. Demnach will die Bundesregierung das Wohngeld im Zuge weiterer Konsolidierungsmaßnahmen neu strukturieren, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen. Zugleich wurde die finanzielle Bedeutung für Bund und Länder hervorgehoben, da die Ausgaben 2025 bei rund 2,496 Milliarden Euro lagen.

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