Im Gesetzgebungsverfahren zum Ausbau der Windenergie auf See drängt der Bundesrat auf mehr Planungssicherheit und verlässliche Förderbedingungen. Hintergrund sind ausgebliebene Gebote in Ausschreibungen der Jahre 2025 und 2026 sowie Forderungen nach zusätzlichen Regelungen für Netzanbindung und Rettungsinfrastruktur.
Das Wichtigste
- Der Bundesrat fordert eine Nachbesserung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, da 2025 und 2026 keine Bieter für Offshore-Ausschreibungen vorlagen.
- Statt eines zweistufigen Förderansatzes verlangt der Bundesrat die ausschließliche Ausrichtung der Offshore-Förderung auf ein Contract for Difference-Modell.
- Für den geplanten Ausbau auf 70 Gigawatt Offshore-Windenergie fordert der Bundesrat eine verbindliche Netzanbindung und einen verpflichtenden Rettungsinfrastrukturverband für alle Betreiber.
Forderungen zur Reform des Fördermodells
Wie der Deutsche Bundestag unter Verweis auf die Stellungnahme des Bundesrates berichtet, erhebt die Länderkammer erhebliche Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See. Nach Auffassung des Bundesrates zeigen die fehlenden Bieter bei Ausschreibungen für Offshore-Anlagen in den Jahren 2025 und 2026, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz nachgebessert werden muss.Das für 2026 vorgesehene Ausschreibungsvolumen soll demnach spätestens bis zum 31. Dezember 2030 zusätzlich ausgeschrieben werden. Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine freiwillige Rückgabemöglichkeit von Flächen aus, die zwar in der Vergangenheit bezuschlagt wurden, wegen veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen aber nicht umgesetzt werden.
Besonders deutlich fällt die Kritik am Förderdesign aus. Windparkbetreiber sollen aus Sicht der Länder einen Festpreis für den erzeugten Strom erhalten, während der im Entwurf vorgesehene zweistufige Ansatz mit einem später greifenden Contract for Difference, CfD, abgelehnt wird. Der Bundesrat fordert stattdessen, die erste Stufe vollständig zu streichen und die Offshore-Förderung allein auf ein CfD-Modell auszurichten.
Netzanbindung und Sicherheit rücken in den Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der engeren Abstimmung zwischen dem Ausbau der Offshore-Windenergie und den Offshore-Netzanschlusssystemen. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren soll nach dem Willen des Bundesrates sichergestellt werden, dass ein umfassender landseitiger Anschluss der vorgesehenen 70 Gigawatt Offshore-Windenergie erfolgt.Darüber hinaus verlangt die Länderkammer im Rahmen der Reform eine gesetzliche Verankerung eines Rettungsinfrastrukturverbandes für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone. Dieser Verband soll als bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert werden.
Alle Betreiber von Offshore-Einrichtungen sollen verpflichtend Mitglied werden. Die Finanzierung soll über Mitgliedsbeiträge oder ein grundgebührenbasiertes Beitragsmodell erfolgen, womit die Sicherheitsinfrastruktur für den weiteren Ausbau der Branche verbindlicher abgesichert würde.
In unserem früheren Artikel über die Agenda im Bundestag haben wir die zentralen Debatten zur geplanten Änderung des Klimaschutzgesetzes und zur Förderung erneuerbarer Energien zusammengefasst. Außerdem ging es um weitere Vorhaben der Bundesregierung wie eine Initiative gegen Altersarmut sowie Diskussionen über Transparenz politischer Entscheidungsprozesse. Damit lieferte der Beitrag den politischen Rahmen, in den auch aktuelle Vorstöße zur Ausgestaltung von Fördermodellen für erneuerbare Energien einzuordnen sind.
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