Bund plant tariftreuepflicht bei öffentlichen aufträgen

Bund plant tariftreuepflicht bei öffentlichen aufträgen
Tariftreuepflicht bei Bundesaufträgen

In Berlin steht das Tariftreuegesetz kurz vor der Entscheidung im Bundestag, nachdem sich Union und SPD nach Angaben in dem Artikel auf die letzten offenen Punkte verständigt haben. Geplant ist, Bundesaufträge künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die tarifgebundene Löhne zahlen. Die Debatte soll ab 9 Uhr beginnen, im Anschluss ist eine Abstimmung vorgesehen, wie Bild berichtet.

Höhepunkte

  • Bundesregierung plant Tariftreuepflicht bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes, ausgenommen davon sind Lieferaufträge für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Material.
  • Der Bauindustrie-Verband warnt vor erheblichem Mehraufwand durch geplante Bürgenhaftung für Tariftreue bei Nachunternehmern, was neue Bürokratiekosten verursachen könnte.
  • Der Arbeitgeberverband BDA kritisiert den Gesetzentwurf als Eingriff in die Tarifautonomie und warnt vor zusätzlichen Hürden und Bürokratie für Unternehmen.

Anwendungsbereich und politischer zeitplan

Nach der Einigung von SPD und Union soll die Tariftreue bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes gelten. Lieferungen von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material sollen demnach ausgenommen sein. Das Vorhaben zählt laut Text zu den Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. Ziel ist es, Nachteile für Unternehmen zu beseitigen, die tarifliche und damit häufig höhere Löhne zahlen.

Wirtschaft warnt vor haftung und bürokratiekosten

Tim-Oliver Müller, Chef des Bauindustrie-Verbandes, sagte zu BILD, es sei grundsätzlich richtig, dass Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen allen Beschäftigten zugutekommen solle. Die vorgesehene sogenannte Bürgenhaftung für die Tariftreue von Nachunternehmern schieße jedoch über das Ziel hinaus und schaffe ein neues „Bürokratie-Monster“, so Müller. Hintergrund sei, dass Auftragnehmer die Eingruppierung und Vergütung jedes einzelnen Beschäftigten aller Nachunternehmer prüfen müssten. Das gehe nach Müllers Worten weit über eine Mindestlohnkontrolle hinaus und sei „weder leistbar noch zumutbar“.

BDA sieht eingriff in tarifautonomie

Kritik an dem überarbeiteten Gesetzentwurf kommt dem Text zufolge auch vom Arbeitgeberverband BDA. „Politico“ zitierte den BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter mit der Einschätzung, der Tarifzwang bedeute auch mit den vorgesehenen Änderungen vor allem Bürokratie für die Unternehmen. Zudem warnt der BDA laut Zitat vor einem gefährlichen Eingriff in die Tarifautonomie. Kampeter zufolge baue die Regierung damit neue Hürden und zusätzliche Bürokratie auf.

Wir berichteten zuvor über die laufenden Tarifgespräche zwischen der Lokführer-Gewerkschaft GdL und der Deutschen Bahn in Berlin, kurz vor dem Ende der Friedenspflicht. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche Vorstellungen zu Lohnplus und Laufzeit, verbunden mit der Warnung, dass ohne Einigung kurzfristig Arbeitsniederlegungen drohen könnten, die vor allem den Fernverkehr treffen.

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