Bundesregierung will EU-Emissionshandel für Klimaziel 2040 reformieren
Die Bundesregierung richtet ihre Klimapolitik im Industriesektor auf eine Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels aus und will die anstehende Überprüfung des ETS 1 für Reformen nutzen. Dabei soll das System sowohl auf das EU-Klimaziel für 2040 ausgerichtet als auch mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und Investitionssicherheit zukunftsfest gemacht werden.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant eine Reform des EU-Emissionshandels ETS 1 mit Fokus auf Benchmark-Verbesserungen beim Wärme- und Brennstoffbenchmark für besseren Carbon-Leakage-Schutz.
- Für das neue EU-Klimaziel 2040 fordert die Bundesregierung einen verbindlichen, schrittweisen Rückgang der zulässigen Treibhausgasemissionen und eine begrenzte Zertifikatsmenge im EU-ETS nach 2039.
- Die Anpassungen am Zertifikatemarkt und bei der kostenlosen Zuteilung für energieintensive Unternehmen sollen laut Bundesregierung erst ab 2036 wirksam werden.
Pläne für ETS-Review und Industrieausgleich
Wie der Deutsche Bundestag unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen berichtet, setzt die Regierung weiter auf den EU-Emissionshandelsmechanismus ETS 1. In den anstehenden Verhandlungen will sie nach eigenen Angaben darauf hinwirken, das System zu reformieren und weiterzuentwickeln.Die Bundesregierung will dabei „sinnvolle Lösungen finden, um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit besser in Einklang zu bringen“. Das System des Benchmarkings bei der kostenlosen Zuteilung wird grundsätzlich befürwortet, zugleich sieht sie Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Benchmarks, darunter beim Wärme- und Brennstoffbenchmark, um den Carbon-Leakage-Schutz der Industrie zu stärken.
Folgen für Klimaziel und Zertifikatemarkt
Nach Darstellung der Bundesregierung setzt sie sich in den Verhandlungen zum neuen EU-Klimaziel für einen verbindlichen, schrittweisen Rückgang der zulässigen Treibhausgasemissionen ein. Damit soll auch nach 2039 noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten im EU-ETS verfügbar bleiben.Die vorgesehene Anpassung würde nach Auffassung der Bundesregierung allerdings erst ab 2036 greifen. Für energieintensive Unternehmen und andere ETS-pflichtige Branchen ist dies ein wichtiger Hinweis auf den künftigen Rahmen für kostenlose Zuteilung, Emissionskosten und den industriellen Carbon-Leakage-Schutz in der EU.
In unserem früheren Beitrag zum Vorstoß der AfD zur Abschaffung von TEHG und BEHG haben wir berichtet, dass im Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf beraten werden sollte, der das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz vollständig aufheben will. Begründet wurde dies mit steigenden Energie- und CO2-Kosten durch Zertifikatehandel und nationale CO2-Bepreisung sowie den befürchteten Folgen für Wettbewerbsfähigkeit und Deindustrialisierung. Damit rückte erneut die Frage ins Zentrum, wie stark Klimaregulierungen Unternehmen und Haushalte belasten und welche Konsequenzen das für den Standort Deutschland hat.
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