Bundestag berät über antragsloses Kindergeld und mögliche Verfahrensänderungen

Bundestag berät über antragsloses Kindergeld und mögliche Verfahrensänderungen
Kindergeld bald einfacher?

Im Finanzausschuss des Bundestags steht am 22. Juni eine öffentliche Anhörung zu Reformen beim Kindergeld an. Im Mittelpunkt steht ein Regierungsentwurf, der die Auszahlung ab dem zweiten Kind ohne gesonderten Antrag ermöglichen soll und damit Bürokratie abbauen will.

Höhepunkte

  • Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags diskutiert am 22. Juni einen Regierungsentwurf, Kindergeld ab dem zweiten Kind ohne Antrag automatisch auszuzahlen.
  • Die Umstellung soll Verwaltungsaufwand reduzieren und Abläufe für Familien vereinfachen, indem vorhandene Daten für weitere Kinder genutzt werden.
  • Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion fordert, das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an dortige Lebenshaltungskosten anzupassen, um angebliche Förderverzerrungen zu vermeiden.

Anhörung zu Gesetzesplänen am 22. Juni

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, führt der Finanzausschuss am Montag, 22. Juni, ab 14 Uhr eine öffentliche Anhörung im Sitzungssaal E.400 des Paul-Löbe-Hauses durch; vorgesehen ist ein Ende um 15.30 Uhr.

Beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem das Kindergeld in einer ersten Stufe ab dem zweiten Kind antragslos gezahlt werden soll. Grundlage dafür ist, dass die Familienkasse bereits bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung verbindet die geplante Umstellung mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu senken und Abläufe für Familien zu vereinfachen. Zusätzlich befasst sich die Anhörung mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Anpassung des Kindergelds für im EU-Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten.

Auswirkungen auf Familien und Verwaltung

Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass bei Kindern in Staaten mit niedrigerer Kaufkraft ein Fördereffekt entstehe, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern nicht offenstehe. Nach ihrer Auffassung sei dies mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen.

Als Sachverständige sind unter anderem Agora Digitale Transformation, der Bund der Steuerzahler Deutschland, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Familienverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, der Familienbund der Katholiken, Bundesverband, sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland geladen. Interessierte können die Anhörung im Livestream auf bundestag.de verfolgen; anschließend steht sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.

In unserer früheren Berichterstattung zum Gesetzentwurf für den automatischen Austausch von GloBE-Mindeststeuerdaten haben wir erläutert, wie Deutschland damit den internationalen Austausch von Mindeststeuer-Berichten zwischen Finanzverwaltungen ermöglichen will. Ziel ist es, Steuerhinterziehung bei der Mindestbesteuerung wirksamer zu bekämpfen und gleichzeitig den Meldeaufwand für multinationale Unternehmensgruppen durch zentralisierte Berichte und weniger Mehrfachmeldungen zu reduzieren.

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