AfD-Fraktion fragt Bundesausgaben für externe Öffentlichkeitsarbeit ab
Die AfD-Fraktion richtet den Blick auf Bundesausgaben für externe Kommunikationsleistungen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025. Im Mittelpunkt steht, in welchem Umfang Behörden und Regierungsstellen Agenturen, PR-Dienstleister und Kommunikationsberater beauftragt haben.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zu Bundesausgaben für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und PR-Agenturen für 2020 bis 2025 gestellt.
- Gefordert werden genaue Angaben zu Höhe der Ausgaben und eine Auflistung aller Agenturen, Beratungsunternehmen und Dienstleister mit entsprechenden Bundesaufträgen.
- Die Anfrage schließt explizit Medientraining, Coaching sowie Image- oder Reputationsberatung für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre ein und zielt auf mehr Kontrolle der Kommunikationsausgaben ab.
Anfrage zu Umfang und Empfängern der Aufträge
Wie der Deutsche Bundestag mitteilte, erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage nach den Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den sechs Haushaltsjahren von 2020 bis 2025.Gefragt wird, in welcher Höhe der Bund in diesem Zeitraum Leistungen entsprechender Anbieter in Anspruch genommen hat. Zudem will die Fraktion wissen, welche Agenturen, Beratungsunternehmen und sonstigen Dienstleister entsprechende Aufträge erhalten haben.
Politischer Fokus auf Beratung für Regierungsmitglieder
Darüber hinaus soll die Bundesregierung darlegen, in welchen Fällen externe Dienstleister mit Medientraining, Coaching sowie Image- oder Reputationsberatung beauftragt wurden. Die Anfrage bezieht sich dabei ausdrücklich auf Mitglieder der Bundesregierung sowie auf beamtete oder parlamentarische Staatssekretäre.Mit der Kleinen Anfrage rückt die parlamentarische Kontrolle von Kommunikationsausgaben des Bundes in den Mittelpunkt. Für den öffentlichen Sektor ist das Thema auch haushalts- und vergabepolitisch relevant, weil es um Art, Umfang und Empfänger externer Beratungs- und PR-Leistungen geht.
In unserer früheren Berichterstattung zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zum sogenannten Gold-Plating bei der Umsetzung von EU-Agrarrecht ging es um den Verdacht, dass nationale Vorgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums über EU-Anforderungen hinausgehen. Dabei stand im Fokus, ob ungenutzte Wahlrechte und Ermessensspielräume bei EU-Rechtsakten zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie Kosten- und Investitionsfolgen für den Agrarsektor auslösen können.
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