Bundesregierung verschärft Geldwäschebekämpfung mit schnelleren Kontosperren und mehr Datenzugriff
Die Bundesregierung will die Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung deutlich ausweiten und verdächtige Finanzströme schneller stoppen können. Geplant sind unter anderem befristete Kontosperren, ein erweiterter Zugriff auf Immobilien- und Kontodaten sowie strengere Prüfungen für Unternehmen.
Das Wichtigste
- Bundesfinanzministerium plant laut Gesetzentwurf schnellere Kontosperren bis zu zehn Werktagen und längere Blockierung von Bankschließfächern zur Geldwäschebekämpfung.
- Eine zentrale Immobilien-Datenstelle soll ab Juli 2029 Daten zu Grundstücken, Eigentümern und wirtschaftlich Berechtigten für Behörden elektronisch bündeln.
- Für Unternehmen steigen Kontroll- und Prüfungsanforderungen, jährliche Zusatzkosten werden auf rund 1,6 Millionen Euro und einmalige Kosten auf 6,6 Millionen Euro geschätzt.
Geplante Eingriffe bei Konten und Eigentumsdaten
Wie BILD berichtet, geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums unter Leitung von Lars Klingbeil hervor, dass neue EU-Vorgaben mit schärferen Eingriffsmöglichkeiten für Behörden umgesetzt werden sollen. Demnach soll die Meldestelle für Geldwäsche bei Verdachtsfällen Sofortmaßnahmen künftig für bis zu zehn Werktage anordnen können; unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Konten und andere Finanzgeschäfte vorübergehend eingeschränkt werden.Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass Ermittler in bestimmten Verdachtsfällen den Zugriff auf Bankschließfächer für bis zu fünf Werktage blockieren können. Außerdem soll eine zentrale Datenstelle Informationen zu Grundstücken und Eigentümern bündeln und den zuständigen Behörden elektronisch zugänglich machen, darunter Angaben zu Eigentümern, wirtschaftlich Berechtigten und Kaufpreisen; der Start dieser Stelle ist für Juli 2029 vorgesehen.
Der Kontenabruf soll ebenfalls erweitert werden. Künftig sollen auch Kryptowertekonten und Konten mit virtueller IBAN erfasst werden, zudem ist eine stärkere Vernetzung von Kontenregistern innerhalb der EU geplant, damit Behörden Informationen aus anderen Mitgliedstaaten leichter abrufen können.
Mehr Pflichten für Unternehmen und begrenzte Folgen für Bürger
Für Unternehmen bedeuten die Pläne vor allem mehr Kontrollen, zusätzliche Prüfungen und ein höheres Sanktionsrisiko. Der Entwurf sieht genauere Überprüfungen der tatsächlichen Eigentümer vor, unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt vor Ort, außerdem ist für die Durchsetzung der EU-weiten Bargeldgrenze von 10.000 Euro bei gewerblichen Geschäften eine neue Bußgeldregelung vorgesehen.Für Bürger entstehen laut Entwurf keine neuen allgemeinen Pflichten bei gewöhnlichen Zahlungen wie Gehaltseingängen oder Rechnungen. Bei verdächtigen Geldbewegungen könnten Konten oder Transaktionen jedoch vorübergehend blockiert werden, während Behörden Immobilien- und Kontodaten künftig leichter zusammenführen können; die Daten sollen dabei nicht öffentlich zugänglich werden.
Das Bundesfinanzministerium rechnet laut Entwurf mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand für die Wirtschaft von rund 1,6 Millionen Euro sowie mit einmaligen Kosten von etwa 6,6 Millionen Euro. Der Großteil der neuen Regeln soll ab Juli 2027 gelten, während die zentrale Datenstelle für Immobilien im Juli 2029 starten soll; ob der Entwurf unverändert Gesetz wird, ist noch offen.
In unserem früheren Beitrag zu Investitionshemmnissen in Deutschland ging es um die Faktoren, die aus Sicht ausländischer Investoren neue Engagements erschweren. Genannt wurden vor allem Bürokratie und Regulierung, lange Genehmigungsverfahren sowie hohe Energie- und Arbeitskosten und Fachkräftemangel. Gleichzeitig wurde betont, dass das grundsätzliche Interesse am Standort Deutschland wegen politischer Stabilität und Planungssicherheit weiterhin hoch bleibt.
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