Bundesrat fordert Änderungen am Start-Chancen-Gesetz wegen Länderfinanzierung

Bundesrat fordert Änderungen am Start-Chancen-Gesetz wegen Länderfinanzierung
Bundesrat fordert Änderungen

Im Streit um die Reform der frühkindlichen Bildung dringt der Bundesrat auf Nachbesserungen am Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Im Kern geht es um die Frage, wie neue bundesweite Standards umgesetzt werden sollen, wenn die Finanzhilfen des Bundes für die Länder in den kommenden acht Jahren schrittweise auslaufen.

Das Wichtigste

  • Der Bundesrat fordert eine Überarbeitung des Start-Chancen-Gesetzes, da bundesweite Standards zu dauerhaften finanziellen Belastungen für die Länder führen und die Bundesförderung innerhalb von acht Jahren ausläuft.
  • Die Länderkammer betont, dass Kommunen als Hauptträger der Jugendhilfe rechtliche und finanzielle Anpassungen benötigen, um die praktischen Anforderungen umsetzen zu können.
  • Die Bundesregierung lehnt eine dauerhafte finanzielle Entlastung der Länder ab, verweist auf deren Zuständigkeit für frühkindliche Bildung und prüft lediglich eine engere Abstimmung.

Konflikt um Standards und Finanzierung

Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung auf Grundlage der Stellungnahme des Bundesrates hervorgeht, berichtet der Bundestag, unterstützt die Länderkammer zwar das Ziel einer besseren frühkindlichen Bildung, verlangt aber eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs zugunsten der Länder.

Nach Auffassung des Bundesrates bringt der Entwurf mit den vorgesehenen bundesweiten Standards erhebliche dauerhafte zusätzliche finanzielle und organisatorische Lasten für die Länder mit sich. Zugleich reduziere der Bund seine finanzielle Förderung für die Länder über einen Zeitraum von acht Jahren schrittweise auf null.

Der Bundesrat warnt deshalb davor, neue bundesrechtliche Standards im SGB VIII von ihrer Finanzierung zu entkoppeln. Der Gesetzentwurf müsse so angepasst werden, dass die Länder die neuen gesetzlichen Anforderungen finanziell und strukturell auch tatsächlich umsetzen könnten.

Belastung für Kommunen bleibt zentraler Punkt

Die Länderkammer trägt die bildungspolitischen Ziele des Vorhabens nach eigenen Angaben grundsätzlich mit, darunter die Stärkung der frühkindlichen Bildung, mehr Chancengerechtigkeit und eine intensivere frühe Sprachförderung. Für das Gelingen der Reform sei jedoch eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen erforderlich.

Besonders verweist der Bundesrat auf die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe, die den praktischen Vollzug weitgehend schultern. Deshalb müssten rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen stärker an den Realitäten vor Ort ausgerichtet werden.

Die Bundesregierung weist weitergehende finanzielle Forderungen der Länder in ihrer Gegenäußerung zurück. Sie argumentiert, die Umsetzung der frühkindlichen Bildung sei originäre Aufgabe von Ländern und Kommunen, weshalb eine dauerhafte und dynamisierte Entlastungsregelung des Bundes nicht in Betracht komme; die Forderung nach besserer Abstimmung mit den Ländern will sie jedoch prüfen.

In unserem früheren Artikel zu den Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 haben wir beleuchtet, wie Bund und Länder über die Finanzierung zentraler Aufgaben ringen. Dabei forderte der Bundesrat mehr Bundesmittel für die frühkindliche Bildung, während die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage nur begrenzten Spielraum sah und zusätzliche Zusagen zurückwies.

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