EU setzt verschärfte Asylregeln zur Begrenzung von Sekundärmigration in Kraft

EU setzt verschärfte Asylregeln zur Begrenzung von Sekundärmigration in Kraft
Strengere EU-Asylregeln starten

Nach jahrelangen Verhandlungen treten in der Europäischen Union seit Mitternacht strengere Asylvorschriften in Kraft. Die Reform soll Verfahren beschleunigen, Rückführungen konsequenter machen und den Streit zwischen Mitgliedstaaten über weiterreisende Schutzsuchende entschärfen.

Höhepunkte

  • Das Gemeinsame Europäische Asylsystem führt ab sofort einen Solidaritätsmechanismus ein, der EU-Grenzstaaten durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder Asylübernahmen entlastet.
  • Deutschland zahlt 2024 keinen Beitrag zum Solidaritätspool, da viele Asylbewerber auf die Bundesrepublik angerechnet werden und Zuständigkeiten infolge abgelaufener Fristen bestehen bleiben.
  • Neue Grenzverfahren sehen eine maximal zwölfwöchige Asylprüfung für Bewerber mit geringen Erfolgschancen vor, inklusive Unterbringung in speziellen Zentren an den Außengrenzen.

Neue Verfahren und Solidaritätsmechanismus

Wie BILD berichtet, gilt im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem nun ein Solidaritätsmechanismus, der EU-Staaten an den Außengrenzen bei besonders hohen Ankunftszahlen entlasten soll. Vorgesehen sind dafür finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden durch andere Mitgliedstaaten.

Die Reform reagiert auf langjährige Spannungen innerhalb der EU. Staaten wie Griechenland und Italien sehen sich mit hohen Flüchtlingszahlen häufig überfordert, während Deutschland und Frankreich auf bestehenden Zuständigkeitsregeln beharren, nach denen stets das Land des ersten Registrierungsorts für das Asylverfahren verantwortlich ist.

Die neuen Regeln sollen zudem Sekundärmigration innerhalb der EU eindämmen, also die Weiterreise von Schutzsuchenden aus Erstankunftsländern in andere Mitgliedstaaten wie Deutschland. Gerade diese Weiterwanderung sorgt über Jahre immer wieder für Konflikte, weil Rücküberstellungen in vielen Fällen scheitern oder von den zuerst zuständigen Staaten nicht akzeptiert werden.

Folgen für Deutschland und Entlastung an den Grenzen

Deutschland muss für den bereits ausgehandelten Solidaritätspool im laufenden Jahr zunächst keinen Beitrag leisten. Der Bundesrepublik werden zahlreiche Asylbewerber angerechnet, für deren Verfahren ursprünglich andere Länder zuständig gewesen wären.

Hinzu kommt, dass Fristen für Rücküberstellungen inzwischen vielfach abgelaufen sind und Deutschland deshalb die Zuständigkeit für viele Verfahren selbst übernehmen musste. Nach demselben Muster gilt dies auch für Frankreich.

Zusätzlich sollen beschleunigte Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Bescheid sollen ein Verfahren mit einer Höchstdauer von zwölf Wochen durchlaufen und in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen nicht verlassen zu dürfen.

In unserem früheren Beitrag zur Debatte um die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz haben wir erläutert, warum die Bundesregierung die Berechnung der Grundleistungen weiterhin als verfassungskonform bewertet. Dabei stand im Mittelpunkt, dass das Bundesverfassungsgericht die verwendete Datengrundlage (Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe) erneut bestätigt hat, auch wenn die politische Diskussion über die Höhe der Leistungen anhält.

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