Geraer Zollverfahren führen zu Bewährungsstrafen wegen Schwarzarbeit und Abgabenschäden
Nach Ermittlungen zu illegaler Beschäftigung in Gera verhängt das Amtsgericht in zwei Fällen Bewährungsstrafen gegen einen Bauunternehmer und eine Imbissbesitzerin. Die Verfahren betreffen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, verdeckte Lohnzahlungen und in einem Fall zusätzlich Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe.
Höhepunkte
- Das Amtsgericht Gera verurteilt im April 2024 einen 50-jährigen Bauunternehmer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Schwarzarbeit und Abgabenschäden.
- Durch nicht ordnungsgemäß angemeldete Arbeitnehmer entstehen den Sozialversicherungsträgern in beiden Fällen Schäden von 400.000 Euro beziehungsweise 66.000 Euro.
- Neben Bewährungsstrafen ordnet das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens sowie strafbefreiende Geständnisse der Angeklagten an.
Urteile nach Zollprüfung und Ermittlungen
Wie der Zoll mitteilt, verurteilt das Amtsgericht Gera im April dieses Jahres einen 50-jährigen Bauunternehmer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, nachdem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamts Erfurt Schwarzarbeit in seinem Betrieb nachweisen.Nach den Feststellungen beschäftigt der rechtskräftig Verurteilte in den Jahren 2018 bis 2020 Arbeitnehmer ganz oder teilweise ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung und führt zu geringe Beiträge ab. Der Sozialversicherung entsteht dadurch ein Schaden von rund 400.000 Euro. Ausgangspunkt der Ermittlungen ist eine Betriebsprüfung des Zolls, bei der Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma auffallen. Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen setzt der Verurteilte nach Angaben der Ermittler sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen ein.
Finanzielle Folgen für Sozialkassen und Fiskus
In einem weiteren Fall verurteilt das Amtsgericht Gera im Frühjahr dieses Jahres auch eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Auch sie meldet ihre Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an und führt zu geringe Sozialversicherungsbeiträge ab.Den Sozialversicherungsträgern entsteht dadurch ein Schaden von 66.000 Euro. Zusätzlich hinterzieht die Verurteilte wegen nicht korrekt verbuchter Geschäftsumsätze Steuern von knapp 400.000 Euro. Neben den Freiheitsstrafen ordnet das Gericht in beiden Verfahren die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an. Beide Verurteilten räumen ihre Taten in den Hauptverhandlungen ein.
Die Zollkontrolle auf der Großbaustelle der JVA Willich-Anrath stand in unserem früheren Beitrag im Mittelpunkt: Bei einem landesweiten Aktionstag erfassten die Behörden 150 Beschäftigte von mehr als 40 Unternehmen und prüften unter anderem Mindestlohn sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Erste Auswertungen deuteten auf mögliche Verstöße wie fehlende Sofortmeldungen und Mindestlohnunterschreitungen hin, während insgesamt eine verbesserte Lage im Vergleich zum Vorjahr festgestellt wurde.
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