Bundestag bringt Abschaffung der Papierbelegpflicht ab 2028 auf den Weg

Bundestag bringt Abschaffung der Papierbelegpflicht ab 2028 auf den Weg
Papierbelegpflicht vor dem Aus

Die Bundesregierung will die Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen ab 2028 durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzen. Der Gesetzentwurf verknüpft den Schritt mit strengeren Vorgaben für Kassensysteme, erweiterten Kontrollen der Finanzbehörden und schärferen Strafen gegen Manipulation.

Das Wichtigste

  • Bundestag plant, ab 2028 die Papierbelegpflicht abzuschaffen und durch eine elektronische Belegausgabepflicht für alle Unternehmen zu ersetzen.
  • Unternehmen mit einem Gesamtumsatz über 100.000 Euro müssen ab 2028 elektronische Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung einsetzen.
  • Der Gesetzentwurf sieht ausgeweitete Kontrollrechte für Finanzämter und härtere Strafen bis zu drei Jahren für Manipulation an Kassensystemen vor.

Geplante Umstellung auf digitale Belege und sichere Kassensysteme

Wie Deutscher Bundestag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung berichtet, soll die papierhafte Belegausgabepflicht ab 2028 entfallen und durch eine Pflicht zur elektronischen Bereitstellung von Belegen ersetzt werden. Nach dem Entwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sollen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 zudem eine elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung vorhalten.

Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit Umweltentlastung, Verbraucherschutz und dem Ziel, Steuerhinterziehung einzudämmen. Aus Sicht der Regierung zeigt die Praxis, dass weiterhin offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnungssysteme genutzt werden, insbesondere in bargeldintensiven Branchen mit erhöhtem Risiko unvollständig erklärter Umsätze.

Elektronische Kassensysteme bieten nach Darstellung im Entwurf ein geringeres Manipulationspotenzial, weil die Daten unmittelbar kryptographisch abgesichert und aufgezeichnet werden. Damit zielt die Neuregelung auch auf eine stärkere Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen.

Mehr Kontrollrechte und härtere Sanktionen für den Handel

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die Ausweitung der Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden. Diese unangekündigte Prüfung steuerlich relevanter Sachverhalte soll künftig auch durch das Finanzamt möglich sein, in dessen Bezirk ein Steuerpflichtiger tatsächlich tätig wird, nicht nur durch das formal zuständige Amt.

Die Bundesregierung verweist dabei besonders auf fliegende Händler, die sich häufig außerhalb des Bezirks ihres zuständigen Finanzamts aufhalten. Bei Kirmes, Weihnachtsmärkten oder Messen sollen Kontrollen dadurch effizienter werden und die Aufzeichnungen vor Ort besser überprüft werden können.

Zudem sieht der Entwurf schärfere Strafandrohungen für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder den Einsatz von Manipulationsprogrammen bei elektronischen Kassen vor. Künftig reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, weil die Regierung bei Eingriffen in kryptographisch gesicherte Aufzeichnungen von einer erhöhten kriminellen Energie ausgeht.

Die Berliner Pflicht zur E‑Rechnung in strukturiertem elektronischem Format zeigt, wie konsequent die Verwaltung digitale Belegprozesse standardisiert: Seit Juni 2024 werden nur noch Rechnungen akzeptiert, die automatisiert elektronisch weiterverarbeitet werden können. Unser früherer Beitrag erläuterte zudem, dass nachträglich digitalisierte Papierrechnungen ausdrücklich nicht als E‑Rechnung gelten und die Vorgaben sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen zu verbindlichen digitalen Abläufen verpflichten.

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