Bundesregierung plant Ausgleich für Mindereinnahmen aus gesenkter Luftverkehrsteuer
Die Senkung der Luftverkehrsteuer soll den Bundeshaushalt 2026 mit geringeren Steuereinnahmen belasten, die zunächst im allgemeinen Haushalt aufgefangen werden. Ab 2027 ist vorgesehen, die Ausfälle vollständig im Einzelplan 12 des Bundesministeriums für Verkehr zu erwirtschaften.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant, Steuermindereinnahmen aus der gesenkten Luftverkehrsteuer im Jahr 2026 im allgemeinen Haushalt auszugleichen.
- Ab 2027 werden Einnahmeausfälle vollständig durch den Einzelplan 12, also über den Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, kompensiert.
- Der langfristige Ausgleich der Steuerentlastung für den Luftverkehrssektor ist bereits in die mittelfristige Haushaltssteuerung der Bundesregierung integriert.
Haushaltsausgleich ab 2026 vorgesehen
Wie der Deutscher Bundestag unter Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion berichtet, sollen die aus der Senkung der Luftverkehrsteuer entstehenden Steuermindereinnahmen im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen des Haushaltsvollzugs im allgemeinen Haushalt erwirtschaftet werden.Die Bundesregierung verweist dabei auf den im Mai verabschiedeten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Darin ist der finanzielle Umgang mit den erwarteten Einnahmeausfällen angelegt.
Folgen für Verkehrsressort und Haushaltspolitik
Ab 2027 sollen die Steuermindereinnahmen vollständig im Einzelplan 12, dem Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, erwirtschaftet werden. Damit verlagert sich der vollständige Ausgleich der Steuerausfälle dauerhaft in den Zuständigkeitsbereich des Verkehrsressorts.Für die Haushaltsplanung bedeutet das, dass die Entlastung des Luftverkehrssektors nicht ohne Gegenfinanzierung bleibt. Zugleich macht die Antwort deutlich, dass die Bundesregierung den fiskalischen Effekt der Steuersenkung bereits in ihre mittelfristige Budgetsteuerung einbezieht.
Unsere frühere Berichterstattung zur finanziellen Krise vieler Städte und Gemeinden beleuchtete eine Kleine Anfrage der Grünen, die von der Bundesregierung konkrete Schritte zur Entlastung der Kommunen einfordert. Im Mittelpunkt standen dabei die Kritik an fehlenden kurzfristigen Gesetzesinitiativen sowie die Frage, welche Folgen die nach unten korrigierte Steuerschätzung für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hat.
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